Würde man das Ziel der Entbürokratisierung in Bayern ernsthaft betreiben, dann sollte man vielleicht zu allererst damit aufhören, immer wieder neue Modernisierungsgesetze zu verabschieden, die wichtige und begründete Abläufe unserer Verwaltung unterbinden. Wildes Bayern hat sich jetzt in einer Stellungnahme zum 5. Modernisierungsgesetz geäußert, denn auch dieses betrifft wieder europarechtlich gesicherte Mitspracherechte von Umweltvereinigungen und legt aus unserer Sicht den Grundstein für eher mehr Verwaltungsaufwand als weniger.
So werden Behörde in der Änderung ermächtigt, die Einwendungen von Umweltorganisationen („Einwendungen Dritter“) zu negieren. Die Beurteilung, ob derartige Einwendungen sich auf „hinreichend konkret vorgetragene Tatsachen“ stützen, obliegt dabei der Behörde selbst. Das kann unserer Ansicht nach nur zu einem führen: zu noch mehr Klagen, denn die sind ausdrücklich zugelassen – und damit zum Gegenteil einer „Verschlankung von Verwaltungsabläufen“, wie sie doch angeblich gewünscht ist. Schon jetzt erlebt Wildes Bayern zum Beispiel im Kontext der FFH-Richtlinie immer wieder, dass Behörden Einwendungen, selbst von beteiligten Fachbehörden, pauschal negieren und nicht beachten, bzw. den Sachverhalt einseitig ermitteln. Dann ziehen wir nicht selten vor Gericht, und der Arbeitsaufwand sowie die Kosten gehen erst richtig hoch.
Wildes Bayern hat deshalb vorgeschlagen, den oben beschriebenen geplanten Passus im 5. Modernisierungsgesetz ersatzlos zu streichen.
Und noch ein Paragraf hat unseren Widerstand erweckt: Künftig soll ein Vorhabenträger die Öffentlichkeit nur mehr über den „wesentlichen Inhalt“ einer öffentlichen Beteiligung informieren müssen. Aus unserer Sicht erlaubt das dem Vorhabenträger unter Umständen eine einseitige, lückenhafte oder willkürliche Veröffentlichung. Die Folge werden vermehrte Rückfragen aus der interessierten Öffentlichkeit und den Verbänden sein. Dadurch werden wieder Kapazitäten in der Verwaltung gebunden statt entlastet! Wir finden, auch das konterkariert doch die Intention des Gesetzes, Abläufe in den Behörden zu vereinfachen.
Auch hier haben wir eine Streichung vorgeschlagen.
Die vollständige Stellungnahme von Wildes Bayern zum 5. Modernisierungsgesetz finden Sie hier
Bildquelle: Oliver Seitz/Pixabay.de
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