im April herrscht für das Rehwild gemäß Jagdgesetz noch Schonzeit. Eine Ruhephase, die die Tiere dringend brauchen, um nach dem Winter wieder zu Kräften zu kommen und ihren Stoffwechsel auf das sprießende Grün umzustellen.
Die Untere Jagdbehörde Regensburg wollte dennoch pauschal allen Hegegemeinschaften im Landkreis die Jagd schon ab 14. April erlauben und erließ kurzerhand eine Allgemeinverfügung. Der Schuss ging aber nach hinten los: Auf eine Klage und einen Eilantrag des Bayerischen Jagdverbands hin, die Wildes Bayern e. V. ausdrücklich unterstützt, hat das Verwaltungsgericht Regensburg gestern die rechtswidrige Allgemeinverfügung gekippt.
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