Dem Verein Wildes Bayern ist ein juristischer Erfolg gelungen, der den Umgang mit Rehen, Gämsen und Hirschen im bayerischen Bergwald und darüber hinaus grundlegend verändern wird. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat befunden, dass es nicht rechtens ist, für diese Wildarten die Schonzeit aufzuheben, ohne dabei die Auswirkungen auf Belange des Naturschutzes zu prüfen.
Bildquelle: Monika Baudrexl
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