Nachdem das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig im November die Verordnung zur Schonzeitaufhebung im bayerischen Bergwald während der Jahre 2019 bis 2024 für unzulässig erklärt hatte, hat die Regierung von Oberbayern bereits am 13. Dezember die Nachfolgeverordnung veröffentlicht. Äußerlich ist nicht erkennbar, dass die Behörde das Gerichtsurteil ernst genommen und an den kritischen Punkten nachgebessert hätte. Doch das Vorgehen hat noch andere Haken, und Wildes Bayern kündigt einen Normenkontrollantrag an.
Bildquelle: Monika Baudrexl
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