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Montag, 26. Mai 2025

Scrollicon
Gams und Gamskitz stehen an einem steilen Berghang, wo noch Schneereste zu sehen sind
26. Mai 2025, 17:07    office@wildes-bayern.de

Steiermark: Wildes Bayern-Beschwerde für die Gams erfolgreich


Die Bezirkshauptmannschaft Liezen in der Steiermark hat auf einer Fläche oberhalb von Wildalpen die Schonzeit für Gämsen und mehrjährige Rehböcke bis ins Jahr 2028 hinein aufgehoben. Dabei hat sie offenbar den EU-Schutzstatus der Gams übersehen: In welchem Zustand sich die Gamspopulation dort befindet, und wie sich die Schonzeitaufhebung auf sie auswirkt, blieb ungeprüft. Wildes Bayern hat deshalb Beschwerde eingereicht und jetzt vom Landesverwaltungsgericht Recht bekommen!

Schon im November 2023 hat die Bezirkshauptmannschaft Liezen eine Verminderung des Wildstandes in einem Gebiet der Eigenjagd der Forstverwaltung der Stadt Wien bei Wildalpen in der Steiermark angeordnet. Dazu verhängte sie eine pauschale Jagdzeit für Gämsen und mehrjährige Rehböcke zwischen dem 1. April 2024 bis 31. März 2028 – dazwischen liegende Schonzeiten wurden damit komplett aufgehoben.

Wildes Bayern hat gegen diesen Bescheid, sofern er die Gams betrifft, Beschwerde vor dem Landesverwaltungsgericht eingelegt. Die Gams als Art von gemeinschaftlicher Bedeutung ist in Anhang V der so genannten FFH-Richtlinie gelistet und hat somit einen Schutzstatus. Sie darf zwar bejagt werden, aber nur, wenn zuvor ermittelt wurde, dass sich die Population in einem günstigen Erhaltungszustand befindet, und sichergestellt ist, dass sich dieser Zustand durch die Bejagung auch nicht verschlechtert.

Zum wiederholten Mal in der jüngsten Zeit hat Wildes Bayern mit dieser Argumentation Recht bekommen: Das Gericht stellte eine „krasse Ermittlungslücke“ fest, indem die Bezirkshauptmannschaft überhaupt keine Prüfung nach dem Unionsumweltrecht durchgeführt hat. Weil sie es unterlassen hat, brauchbare Ermittlungsergebnisse vorzulegen, hat das Landesverwaltungsgericht den entsprechenden Bescheid aufgehoben und an die Behörde zurück verwiesen.

Hier findet Ihr die Berichterstattung der Steirer Kronenzeitung zu der Entscheidung

Hier findet Ihr eine Berichterstattung aus der Steiermark zu unserem Gerichtserfolg

Und auch hier noch einen Beitrag aus der Tageszeitung

Hier die Meldung aus „Jagen weltweit“




Rudolf Knoll schrieb:


Gut gemacht 👍 👍👍

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