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Freitag, 15. März 2024

Scrollicon
Ein Weizenfeld, in dem eine violette Wildblume blüht
15. März 2024, 11:00    office@wildes-bayern.de

Aktion zum EU-Saatgutgesetz – Deadline 19. März


Der Dachverband Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt bittet um Aufmerksamkeit für ein dringendes Thema:

„In diesem Frühjahr steht in Brüssel ein neues Saatgutgesetz zur Abstimmung. Dabei geht es auch darum, welche bürokratischen Auflagen künftig denen gemacht werden, die Vielfaltssaatgut beruflich erhalten und verkaufen wollen.

Am Montag, 19.3. wird der Agrar-Ausschuss des EU-Parlamentes über das Saatgutrecht abstimmen. Besonders das rechte Spektrum einschließlich konservativen (EPP, in Deutschland vertreten durch die CDU/CSU) und liberalen (Renew bzw FDP) Ausschussmitglieder müssen überzeugt werden. Sie müssen ihren Bekenntnissen zur Bewahrung der Tradition, der landwirtschaftlichen Vielfalt und zur Unterstützung kleiner Unternehmerinnen und Unternehmer auch Taten folgen lassen.

Diese Abgeordneten haben meist Bedenken wegen Wettbewerb, Pflanzengesundheit und Transparenz. Aber:

  1. Vielfaltssorten konkurrieren nicht mit den Sorten für die industrielle Landwirtschaft.
  2. Die Pflanzengesundheitsverordnung gilt ohnehin für alle EU-Bürger und jede Weitergabe von Saat- und Pflanzgut.
  3. Transparenz fehlt bei Vielfaltssorten nicht, denn der Kontakt zwischen Erhaltern und Interessierten ist direkt, beim Verkauf und in den Vielfalts-Netzwerken wird kommuniziert. Das Risiko, fehlerhaftes Saatgut zu bekommen, ist bei kleinen Portionen ohnehin gering.“

Der Verband bittet darum, Abgeordnete zu kontaktieren und ihnen die folgenden Aussagen zu vermitteln:

1.) Um die Erhaltung der Kulturpflanzenvielfalt außerhalb von Genbanken zu gewährleisten, müssen darauf spezialisierte Kleinstbetriebe vom Geltungsbereich des Saatgutgesetzes grundsätzlich ausgenommen werden.

2.) Dabei darf es dabei keine Beschränkung auf Gemeinnützigkeit geben. Hintergrund: Für Individuen und Kleinstbetriebe ist dieser steuerliche Status gar nicht verfügbar.

3.) Auf Biodiversität spezialisierte Kleinstbetriebe dürfen keine Verwaltungsarbeit auferlegt bekommen, wie es für Unternehmen ansonsten vorgesehen ist. Sie sollten sowohl registrierte Erhaltungssorten als auch nicht-registrierte Vielfaltssorten an Hobbygärtnernde ohne Verwaltungsarbeit verkaufen dürfen.

Der Verband schlägt mindestens die folgenden Abgeordneten für eine Kontaktaufnahme vor:

Lena Düpont lena.duepont@europarl.europa.eu Niedersachsen EPP
Peter Jahr peter.jahr@europarl.europa.eu Sachsen EPP
Norbert Lins norbert.lins@europarl.europa.eu Baden-Württ. EPP
Marlene Mortler marlene.mortler@europarl.europa.eu Bayern EPP
Christine Schneider christine.schneider@europarl.europa.eu Rh.-Pfalz EPP
Ulrike Müller ulrike.mueller@europarl.europa.eu Bayern RENEW

 

Mehr Infos findet Ihr hier: Dachverband Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt e. V. (kulturpflanzen-nutztiervielfalt.org)

Bildquelle: Wildes Bayern privat




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