Gegen die Ausnahmegenehmigung zur Entnahme von Fischottern hat ein Naturschutzverband geklagt und vom Verwaltungsgericht Regensburg Recht bekommen. Die Begründung des Gerichts umfasst unter anderem auch das Fehlen einer Verträglichkeitsprüfung für diese Maßnahme.
Hätte die Gams vielleicht bessere Chancen darauf, dass sie nach Recht und Gesetz behandelt wird, wenn sie schwimmen könnte und im Bayerischen Wald vorkäme? Wir werden es hoffentlich bald wissen, wenn unsere Klage gegen die Verordnung zur Aufhebung der Schonzeit bei Gamswild in Oberbayern endlich, endlich mal vom Gericht verhandelt wird. Ob da das zuständige Verwaltungsgericht eventuell die Verordnung einfach „aussitzen“ will. Das wäre aber gar nicht Rechtsstaat-konform, meine ich.
Zur Pressemeldung des VG Regensburg geht es über diesen Link…
Bildquelle: (c)Dieter Streitmaier
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