Seit Jahren hat der ehemalige Abteilungsleiter im Niedersächsischen Forstministerium MD Dr. Meyer-Ravenstein versucht, den gesetzlich verankerten Elterntierschutz, vor allem beim Rotwild mit spitzfindigen Begründungskaskaden tot zu reden. Immer wieder negierte er dabei die gültige Rechtssprechung und wissenschaftliche Erkenntnisse in Sachen Tierschutz. Aber MD Dr. Meyer-Ravenstein wurde nicht müde, sein „Lebenswerk“ weiter zu verfolgen. Kurz vor seiner Pensionierung zimmerte er den Text zur Novelle des niedersächsischen Landesjagdgesetzes federführend zusammen.
Würde diese Novelle so umgesetzt, dann wäre der Tierschutz in Niedersachsen in wesentlichen Bereichen praktisch aufgehoben. So darf in einem befriedeteten Bezirk, zum Beispiel Garten, Park oder Golfplatz, Fuchs, Marder, Iltis, Hermelin oder Wildkaninchen ohne Bedenken gefangen und getötet werden. Erwischt es dabei ein zur Aufzucht der Jungen notwendiges Elterntier (und nicht als solches „erkennbar“), dann ist das ohne Belang; nur unmittelbar während der Setzzeit, wäre es eine sogenannte Ordnungswidrigkeit, ähnlich dem Falschparken. Dass der Baummarder und der Iltis auch noch Tierarten sind, die geschützt und bedroht sind – das soll in Niedersachsen niemand mehr bekümmern.
Mit einem juristischen Kniff soll den Schützen in Niedersachsen das wildbiologische Denken erspart bleiben. Denn außerhalb der unmittelbaren Setzzeit sind nur noch Elterntiere vom Gesetz geschützt, die „erkennbar“ für die Aufzucht von Jungtieren notwendig sind. Also Feuer frei auf den Fuchsrüden, der im Sommer sein Geheck und seine Fähe versorgt. Und in der Gesetzesbegründung, über deren Verfasser man sicher nicht zu rätseln braucht, wird auch genau erklärt, worüber sich ein Niedersächsischer Schalenwild-Eliminator, keinen Kopf mehr machen muss: Steht das Kalb nicht fest neben der Mutter – Pech gehabt!
Nachzulesen in der Begründung: Wenn das Muttertier im Rahmen einer Drückjagd alleine vor dem Schützen kommt – ein Verhalten, das Hirschkühe regelmäßig zeigen, um dadurch den Nachwuchs zu schützen, dann soll der Schütze beherzt den Abschuss drücken. Was mag der Beweggrund dafür sein, auf diese Weise das Leiden von Hunderten kleiner verwaister Hirschkälber in Kauf zu nehmen –Das wissen wir nicht
Bleibt nur zu hoffen, dass derartiges Gedankengut keine Gelegenheit hat sich in anderen Bundesländern auszubreiten.
Bildquelle: (c)Wildes Bayern - privat, (c)Wildes Bayern - Elterntierschutz