Kleine Erinnerung: Jetzt im Februar ist noch die ideale Zeit, um größere Baum- und Strauchschnitte im Garten oder im Wald durchzuführen – ab 1. März ist dann Brut- und Aufzuchtzeit, in der das Naturschutzgesetzt solche Arbeiten untersagt. Leichte Pflegeschnitte sind dann zwar immer noch erlaubt, aber man sollte immer sichergehen, dass kein Nest in dem jeweiligen Busch oder ganz in der Nähe ist, denn wenn dort Jungvögel auf Futter warten, wird die Mutter dieses unter Umständen nicht bringen, wenn ein Mensch in der Nähe arbeitet.
Konkret heißt es in § 39 BNatSchG. dass es verboten ist, “Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen”.
Zum entsprechenden Paragraphen des Bundesnaturschutzgesetzes kommt Ihr hier
Diese Info hat der Kreis Ahrweiler herausgegeben
Bildquelle: Wildes Bayern privat