Die Staatsanwaltschaft im Kanton St. Gallen in der Schweiz hat drei Männer zu Geldstrafen von mehreren Tausend Euro auf Bewährung verurteilt, weil sie für die Jagd nach Dachsen mit einem Bagger den Bau der Tiere ausgehoben hatten. Darüber berichtet die Schwäbische auf ihrer Online-Plattform.
Dort heißt es, „dass das Ausgraben von Dachsen eine Straftat ist. Im St. Galler Jagdgesetz steht, Füchse, Dachse und Murmeltiere dürfen weder ausgeräuchert, begast, ausgeschwemmt noch angebohrt werden. Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe wird auch bestraft, wer ´für die Jagd verbotene Hilfsmittel verwendet`.
In Deutschland ist die Gesetzeslage übrigens vergleichbar. Dem Dachs darf während seiner festgelegten Jagdzeit nachgestellt werden – aber nicht durch das Ausgraben seines Baus. Ebenso wenig durch Ausräuchern. Wer es trotzdem tut, verstößt gegen das Jagdrecht – im Zweifelsfall auch gegen den Tierschutz.“
Den vollständigen Artikel aus der Schwäbischen über den Vorgang findet Ihr hier