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Dienstag, 17. November 2020

17. November 2020, 16:31    Webmaster

Der mittelgroße Wurf – zwischen Wildvernichtungsgesetz und moderner Jagd


Der Entwurf zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes liegt nun vor. Wenn diese Fassung den Bundestag passiert, dann bringt er für die Jäger und vor allem für das Wild eine Reihe von Veränderungen, die weitreichende Folgen haben werden.

Die Gesprächsrunden zwischen Forst- und Jagdverbänden, die Anhörung einiger ausgewählter Verbände, Diskussionsrunden mit interessierten Abgeordneten eines Koalitionspartners und ein intensiver Briefwechsel zwischen Bundeslandwirtschaftministerium und zahlreichen Organisationen und Bürgern sind beendet. Das Forstministerium von Frau Klöckner legte Anfang November den Entwurf der Novelle zum Bundesjagdgesetz dem Kabinett vor und die Regierung hat diese Vorlage gebilligt.

Das Jagdgesetz soll in drei Bereichen verändert werden: Der jagdlichen Ausbildung, Regelungen zum Einsatz von Jagdmunition und Jagdtechnik und als zentrale Änderung, die Ausrichtung der Jagd an den forstlichen Zielsetzungen von Forstbehörden und Grundbesitzern. Diesem Ziel wurden die Lebensbedingungen und das Lebensrecht von Wildtieren klar untergeordnet.

(c)Wildes Bayern – Monika Baudrexl

Harte Kämpfe – aber wenig Kämpfer für das Wild

Insgesamt 38 Stellungnahmen wurden zum ersten Entwurf der Gesetzesnovelle abgegeben.  Davon kamen 13 von Vertretern von Forst- bzw. Landwirtschafts- und Grundbesitzerinteressen. Unterstützt wurden ihre Forderungen von vier Naturschutzvereinen. Jagdvereine und Verbände legten zusammen sieben Stellungnahmen vor. Als Vertreter der Belange von Wildtieren gaben fünf Vereine jeweils Stellungnahmen ab. Vier Tierschutzvereinigungen meldeten sich zu Wort und vier Interessensvertreter für Jagdwaffen und Munition. Ginge es nur nach der Zahl der Stellungnahmen, hätte es genügend Stimmen auch für Wildtierbelange gegeben. Aber während die Forstlobby mit ihren Unterstützern bei den großen Naturschutzverbänden und den Grundbesitzern eine geschlossene Streitmacht bildete, zeigten weder die jagdlich orientierten noch die Tierschutz Vertreter zusammen eine einheitliche Linie. Leichtes Spiel also für die Unterstützer der Novelle. Alle Stellungnahmen sind auf der Seite des BMEL über diesen Link einsehbar…

Insgesamt wird in drei Bereichen des Jagdrechtes Hand angelegt. Zum ersten wird die Ausbildung der Jungjäger bundesweit vereinheitlicht. Zweitens werden die Regelungen zum Waffenrecht und zum Einsatz von Munition und Jagdtechnik angepasst. Drittens werden verbindliche Regeln für Beschränkungen der Jagd, zeitlich und örtlich festgelegt sowie Bußgelder und Mindesthaftsummen für die Jagdhaftpflicht. Kernstück der Novelle ist jedoch der Bereich Schalenwild und sein mutmaßlicher Einfluss auf die Waldverjüngung.

(c)Wildes Bayern / Moni Baudrexel

Nachwuchsförderung

Ein bayerisches Reh unterscheidet sich in seiner Biologie genauso wenig von einem niedersächsischen Reh, wie ein mecklenburgisches Rebhuhn von einem Pfälzer. Auch Jäger sind heute nicht mehr so an die heimische Scholle gebunden, wie früher. Gerade der innerdeutsche Jagdtourismus blüht auf. Da ist es nur sinnvoll, wenn alle Jäger einer Drückjagd auf dem gleichen Ausbildungs- und Wissensniveau ihren Jagderlaubnisschein gelöst haben.  Das Ziel, die deutlichen Unterschiede in den Anforderungen bei den Jäger- und Falknerprüfungen zwischen den einzelnen Bundesländern zu glätten, macht durchaus Sinn. Wie bereits in einigen Bundesländern geregelt, wird nun für die gesamte Bundesrepublik einheitlich geregelt, dass nur zur Jägerprüfung zugelassen wird, wer eine mindestens 130 Stunden umfassende Ausbildung absolviert hat. Für die Falknerprüfung sind mindestens 30 Stunden Ausbildung nachzuweisen.

Auch die Zahl der Prüfungsfächer wird einheitlich erhöht. Kenntnisse in Fallenjagd und dem Bereich der Behandlung von Wildbret als Lebensmittel werden jeweils eigene Sachgebiete in Ausbildung und Prüfung gewidmet. Und natürlich gehört zum Geist der Novelle auch, dass der „Wildschadensvermeidung“ im Sinne des Grundbesitzers ein eigenes Prüfungsfach gewidmet wird.

Beim Büchsenschießen muss der Jungjägeranwärter nun nicht nur eine Scheibe aus sitzender und stehender Position ausreichend oft treffen, sondern auch eine bewegliche Scheibe. Mit der Flinte muss der Jäger-Aspirant entweder im Rahmen der Schießprüfung drei von zehn Tauben oder den Kipphasen treffen oder alternativ Schießübungen auf mindestens 250 Tonscheiben nachweisen.

Im weiteren jagdlichen Leben wird der regelmäßige Besuch von Übungsstätten obligatorisch. Jeder Teilnehmer einer Gesellschaftsjagd, egal ob es sich um eine Drückjagd auf Schalenwild oder eine Treibjagd handelt, muss einen entsprechenden Schießübungsnachweis besitzen, der nicht älter als ein Jahr ist.  Die Investitionskosten in geschätzter Höhe von 22,5 Millionen Euro für den Umbau von Schießstätten, im Zuge der Umstellung auf bleifreie Munition, können diese so teilweise wieder hereinwirtschaften.

 

(c)Wildes Bayern / Monika Baudrexl

(c)Wildes Bayern / Monika Baudrexl

 

Licht und Dunkel

Die Novelle des Jagdrechts will Licht ins Dunkel bringen. Die bisherige Beschränkung der Jagdausübung auf die Zeiten, in denen Tageslicht oder Vollmond das Ansprechen und Erlegen von Wildtieren ermöglichte, wird im Gesetzentwurf aufgehoben. Das jagdrechtliche Verbot für Nachtzieltechnik sowie das waffenrechtliche Verbot für Infrarotaufheller wird für die Jagd auf Schwarzwild aufgehoben. Ob diese Maßnahme, wie von den Autoren des Gesetzesentwurfs erhofft bei der Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest eine Rolle spielt, wird die Zukunft zeigen.

Im geänderten § 19 (Sachliche Verbote) wurde der Gesetzestext etwas sinnverwirrend wie folgt ergänzt: „das Verbot, künstliche Lichtquellen, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles, einschließlich Infrarotaufhellern, oder Nachtzielgeräten, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen bestimmt sind, beim Fang oder Erlegen von Wild aller Art zu verwenden oder zu nutzen, umfasst nicht die Verwendung künstlicher Lichtquellen, von Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Ziels, einschließlich Infrarotaufhellern, oder von Nachtzielgeräten die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen bestimmt sind, bei der Jagd auf Schwarzwild sowie auf invasive gebietsfremde Arten…“

Die Liste der sachlichen Verbote nimmt nun auch das Verbot des Handels mit den schon lange verbotenen Tellereisen auf und erleichtert in Zukunft auch die konsequente Ahndung des illegalen Einsatzes dieses Fallentyps. Ebenso werden Fangkörbe für Greifvögel verboten, („zum Fang vorrätig zu halten oder fangfertig mit sich zu führen“), soweit man nicht Falkner ist oder entsprechende Ausnahmegenehmigungen, zum Beispiel für Natur- oder Tierschutz vorliegen.

Die Jagd im Umfeld von Grünbrücken, im Umkreis von 250 Metern von der Mitte der Grünbrücke oder der Wildunterführung aus gerechnet, ist nun ebenfalls bundesweit verboten. Die von Forstseite gewünschte Ausnahmeregelung bei Drückjagden, wie sie noch im Entwurf der Novelle zu finden war, wurde gestrichen.

(c)Dieter Streitmaier

Waffenrechtliche Änderungen

Die Vorschriften zur Büchsenmunition zeigen einen grundlegenden Wandel. Anstatt wie bisher die Mindestauftreffenergie eines Geschosses zu definieren, wird nun das Kriterium „Tötungswirkung“ entscheidend. Die Autoren des Gesetzes tragen damit den Bedenken und technischen Schwierigkeiten Rechnung, zwei Ziele unter einen Hut zu bringen. Einerseits soll die Kontaminierung des Wildkörpers durch Blei minimiert werden, andererseits ist die ausreichende Tötungswirkung eines Büchsengeschosses eine grundlegende Anforderung an die Jagdmunition. Die Geschosskonstruktion ist hier von entscheidender Bedeutung ebenso wie für das Abprall Verhalten. Und diese Konstruktion bestimmt auch wieviel Blei an den Wildkörper abgegeben wird.

Daher werden die Paragraphen §18b-f neu in das Jagdgesetz eingefügt. Zentral ist dabei die Regelung: „Büchsenmunition darf für die Jagd auf Schalenwild nur verwendet werden, wenn sie nach Maßgabe einer Rechtsverordnung nach § 18d eine zuverlässige Tötungswirkung erzielt und eine hinreichende ballistische Präzision gewährleistet.“  Im zweiten Absatz wird geregelt, dass „Büchsenmunition nicht mehr Blei als nach dem jeweiligen Stand der Technik unter gleichzeitiger Wahrung“ der geforderten Tötungswirkung und Präzision abgibt.

In Zukunft werden Jäger auf der Schachtel der Büchsenmunition die Angabe finden für welche Wildart, welches Gewicht und unter welchen Bedingungen die Munition geeignet und zugelassen ist. Während die Länder entsprechende Verordnungen zur Prüfung der Jagdmunition zu erlassen haben, muss die Bundesregierung einen Evaluierungsbericht zum Ende des Jahres 2027 über den Einsatz der Munition unter diesen Vorgaben vorlegen. Jede rechtmäßig erworbene Munition vor dem Inkrafttreten einer entsprechenden Verordnung kann weiterverwendet werden, „bis die Bestände der Büchsenmunition aufgebraucht sind.“

Weitere Änderungen umfassen die Anhebung des Bußgeldrahmens von 5.000 auf 10.000 Euro und die Anhebung der Jagdhaftpflichtversicherung auf eine Mindesthaftsumme von 5 Millionen Euro. Die gestiegenen Kosten für entstandene Schäden können so zuverlässiger von den Versicherungen gedeckt werden.

(c)Wildes Bayern

(c)Wildes Bayern

Bäume über alles

Die entscheidende und weitreichendste Änderung im Änderungsentwurf betrifft die Stellung von großen pflanzenfressenden Wildtieren, vulgo Schalenwild, in unserer Kulturlandschaft. Hier atmet der Gesetzentwurf den Geist: „Im Forst wirtschaftet man besser ohne Wild!“. Aus dem Ministerium werden die weitreichenden Änderungen in Bezug auf den Hegeauftrag, Jagdzeiten, Abschusserleichterung sowie Schadensvermeidung und -ersatz in folgender Weise begründet: Um im Interesse eines“ angemessenen Ausgleichs“ zwischen Wald und Wild handeln zu können, müssen Wildbestände dezimiert werden, wo sie die Verjüngung des Waldes behindern. Der notwendige Waldumbau muss möglichst ohne Schutzmaßnahmen durchgeführt werden können.

Auch, wenn die Wildlebensräume Deutschlands nicht nur Wälder umfassen und auch wenn nur auf höchstens drei Prozent dieser Flächen die dort bisher geförderten Fichten absterben, soll der Wildbestand großflächig reduziert werden – bis hin zur kompletten Auslöschung. Und das ausdrücklich nachhaltig für Jahrzehnte. Nachzulesen in der Kabinettssache 19/10045.

In § 1 des Bundesjagdgesetzes wird der Inhalt des Jagdrechtes definiert. Hier herrschte bisher ein Gleichrang zwischen der Verpflichtung zur Erhaltung eines gesunden und artenreichen Wildbestandes und den Interessen einer landes-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung. Nun wird dieser Gleichrang ausgehebelt und der „Verjüngung des Waldes im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen“ der absolute Vorrang gegeben. Aus dem Jagdrecht wird damit ein Forstförderungsrecht. Diese Weichenstellung im §1 wird dann in den einzelnen Bestimmungen zu Abschussregelungen (§ 21) und zur Verhinderung von übermäßigen Wildschäden (§ 27) umgesetzt. Wobei offensichtlich vergessen wurde auch den Titel des § 27 zu ändern. Denn es geht eben nicht mehr um „übermäßigen“ Wildschaden, sondern um Wildeinfluss auf Forstflächen schlechthin.

Ein Schlüsselbegriff ist dabei „Verjüngung des Waldes“, ein kleiner, aber entscheidender Unterschied, zur Formulierung „Naturverjüngung“, die sich in früheren Entwürfen noch fand. Egal ob die Verjüngung durch Naturanflug von Samen begründet wurde, ob gesät oder gepflanzt wurde. Egal ob die natürlich an einer Stelle des Waldes vorkommenden Baumarten, die wirtschaftlich gewünschten oder ob gar, der experimentierfreudige Forstwirt auf Libanonzeder, Amerikanische Küstentanne oder Tulpenbaum setzt, alles muss kommen und nichts darf von Wild beeinflusst werden. Der Abschuss muss solange erhöht werden, bis das „Wachsen der jungen Bäume“ nicht behindert wird. Konsequent zu Ende gedacht, heißt das, dass unter Umständen großflächig und nachhaltig auch noch das letzte Reh ausgemerzt werden muss, um eine spezielle Forstkultur nicht zu beeinträchtigen.

(c)Wildes Bayern – Monika Baudrexl

Der Abschusskorridor – durch Försters Gnaden

Während bisher der Waldbesitzer einen gewissen Einfluss von Wildtieren auf seinen Wirtschaftsflächen hinnehmen musste – im Rahmen der Sozialpflichtigkeit des Eigentums – und auch selbst sein Scherflein dazu beizutragen hatte, um bestimmte Wirtschaftsziele zu erreichen, gilt jetzt nur noch: Ausmerzen von Wildtieren, wenn sie stören. So werden die behördlichen Abschusspläne für Rehwild abgeschafft. Grundeigentümer legen mit Jagdpächtern, wo es diese noch gibt, einen „Mindest- und einen Höchstabschuss-Korridor“ fest. Grundlage dafür ist ein Forstgutachten. Zusätzlich kann auch noch ein Gutachten mit Aussagen zum Lebensraum des Rehwildes in Auftrag gegeben werden. Diese Aussagen zum Lebensraum des Rehwildes können aber auch entfallen, wenn die Parteien darauf verzichten. Aussagen über den Wildbestand selbst, seine Sozialstruktur oder das Geschlechterverhältnis kommen in dem Prozedere nicht mehr vor. Man spürt den Geist der Experten immobiler Landschaftselemente, die mit der Biologie von Wildtieren wenig bewandert sind. Diese Regelung im Gesetz hebelt auf diese Weise auch die Verpflichtung zur Sorge um einen „gesunden Wildbestand“ aus. Doch selbst wenn sich Grundeigentümer und Jagdpächter einvernehmlich geeinigt haben, kann immer noch die Jagdbehörde die Abschussquote festlegen, wenn sie der Meinung ist, dass die „Einigung hinter dem notwendigen Mindestabschuss zurückbleibt“.  Dann wird der Jagdausübungsberechtigte durch die zuständige Behörde dazu gezwungen, dass er den Wildbestand zu verringern hat.

Es ist also beileibe nicht so, dass sich Grundeigentümer und Jagdpächter einen Rehwildabschusskorridor als freie Vertragspartner austarocken können. Die übergeordnete und letztendlich entscheidende Stimme hat immer der Verfasser des forstlichen Gutachtens, an das die Behörde gebunden ist. Es wird daher beim Rehwildabschuss immer nur nach oben gehen. Wie es um den Rehwildbestand in einer Region tatsächlich steht, interessiert niemand mehr. Wie bedauerlich, dass genau diese Regelung vom Verhandlungsvertreter des Deutschen Jagdverbandes schon frühzeitig in den Verhandlungen als völlig problemlos bewertet wurde.

Selbst der Wille eines Grundbesitzers wird auf diese Weise ausgehebelt. Entscheidet ein forstlicher Gutachter, dass ihn die Verbiss Situation nicht befriedigt, dann hebelt dieses Diktum auch die wirtschaftlichen Entscheidungen des Eigentümers aus. Und das obwohl es keine Gutachtensmethodik gibt, die tatsächlich zuverlässige Aussagen über den zukünftigen Verlauf der Waldentwicklung machen könnte. Aussagen über den Wildbestand können die verschiedenen Gutachtensansätze grundsätzlich nicht machen.

Auch bei der Bekämpfung invasiver Arten, hat die Behörde nun freies Betretungs- und Bestimmungsrecht in allen Reviere. Denn der Jagdausübungsberechtige muss nur noch informiert werden („Benehmen“), sollte die Behörde Bekämpfungs- oder Beseitigungsmaßnahmen, zum Beispiel von Mink, Waschbär, Nutria oder Nilgans planen.

(c)Wildes Bayern

Kosten und Nutzen

Den Bürgerinnen und Bürgern entstehen durch die Regelungen im Gesetzentwurf, vom Prüfungsaufwand, dem Kauf neuer Büchsenmunition bis hin zu den verpflichtenden forstlichen Gutachten, Kosten. Allein eine dreiviertel Million Euro müssen die Behörden aufwenden, um ihrer Informationspflicht nachzukommen. In den Ländern schlagen die „Vegetationsgutachten“ mit jährlich vorausgesagten über 16 Mio Euro zu Buche, bei etwa 3 Euro pro Hektar und 5,5 Mio Hektar privater Waldfläche. Das „Lebensraumgutachten für Rehwild“ – unabhängig von der Frage, wer denn derartige Gutachten kompetent erstellen kann – würde noch einmal 5,5 Mio Euro von den Parteien des Jagdpachtvertrags zu stemmen sein. In einigen Ländern gibt es behördlich veranlasste Gutachten (natürlich nicht für Rehwildlebensräume). Hier tragen in der Regel die Länder diese Kosten. Alles in allem ein warmer Geldregen in die Taschen von Forstbüros. Insgesamt beziffert das Klöckner-Ministerium die Kosten, die auf die Bürgerinnen und Bürger zukommen auf rund 9 Millionen Euro pro Jahr.

Der Gesetzesentwurf rief sehr unterschiedliche Reaktionen hervor. Der Deutsche Jagdverband freute sich, dass man ein „Lebensraumgutachten“ machen könne, wenn die Beteiligten vor Ort dies denn unbedingt wollten. Allerdings hat dieses Lebensraumgutachten keine Konsequenzen für den Mindestabschuss und wenig Bedeutung für den Höchstabschuss. Dennoch monierte Verbandsvize Müller-Schallenberg, die wildfeindlichen Tendenzen im Gesetzesentwurf. Der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR), ein Dachverband, in dem sich Grundbesitzervereinigungen und Forstvereinigung ebenso wiederfinden, wie ganze Forstministerien, begrüßte den Entwurf und bedankte sich bei Ministerin Klöckner für den Versuch im „Wald-Wild-Konflikt zu vermitteln“. Der Präsident des DFWR lobte ausdrücklich, dass sich das „Gesetz nun im Sinne der Forstwirtschaft weiterentwickelt habe“. Nur die Tierschutzvereinigungen sehen die Novelle uneingeschränkt kritisch. Tessy Lödermann vom Deutschen Tierschutzbund im Landesverband Bayern fand deutliche Worte. „Bisher war der Begriff der „Hege“ die Verbindung zum Tierschutzgesetz, beinhaltete er doch die Verantwortung der Jäger für die Lebensgrundlagen, die Artenvielfalt und einen „waidgerechten“ Umgang mit dem Wild.“ Nach ihrer Einschätzung werden im Gesetzentwurf, Reh, Gams und Rotwild als Sündenböcke für Klimawandel und menschliches Versagen und eine seit Jahrzehnten verfehlte Forstpolitik gesehen und bekämpft. Sie fasst die Veränderung im Gesetzesentwurf in einer Weise zusammen, der sich auch Vertreter von Wildtier Stiftungen und Vereinigungen anschließen können: „Diese Novellierung des Bundesjagdgesetzes entbehrt jeglichem ökologischen oder  wildbiologischen Fachwissen, das nötig ist , um Wild und Wald gerecht zu werden. Er tritt das Staatsziel Tierschutz mit Füßen und macht die Jägerschaft zu Totschießern, denen die Verpflichtung zur Hege und die Waidgerechtigkeit aus dem Gesetz gestrichen wurde.“

Bildquelle: (c)Wildes Bayern / Monika Baudrexl, (c)Wildes Bayern - Monika Baudrexl, (c)Dieter Streitmaier, (c)Wildes Bayern, (c)Armin Hofmann - Rehbock




M.Walter schrieb:


Hier zeigt sich wie groß der politische Einfluss von Forst und Waldbesitzern auf die Gesetzgebung ist. Wirtschaftliche Interessen bestimmen hier die Gesetzesausrichtung und nicht wildbiologisches Fachwissen. Neue Baumarten ohne Schutz einzusprengen, bedeutet, und dies hat die Vergangenheit gezeigt, dass man jegliches Rehwild in diesen Flächen, nicht erlegen, sondern radikal, mit teilweise tierschutzverachtenden Jagden eliminieren muss. Hierzu bringen unsere Forstbeamten die Zeit und den Willen auf. Jedoch sind sie nicht gewillt Schutzmaßnahmen wie Zäunung oder Einzelschutz überhaupt in Betracht zu ziehen. Ebensowenig werden in den Wäldern Schutz- und Ruhezonen für unser Wild ausgewiesen. Naturschutzgerechter Waldbau mit Heckenstrukturen (20-30m breit) und Baumarten zweiter Kategorie (niedrige Bäume) in den Waldrandbereichen gibt es nicht. Aber der Sündenbock findet sich stets und sehr einfach bei unserem Schalenwild und nicht bei den einfallslosen und nur mit der Büchse arbeitenden Förstern und Waldbesitzern.

Antworten
M.Walter schrieb:


Die Verpflichtung zur Hege, für einen altersgerechten, gesunden artgerechten und artenreichen Wildbestand zu sorgen sowie waidgerecht zu Jagen sind in meinen Augen die wichtigsten Aufgaben der Jagd.
Spielten bisher Schonzeiten keine Rolle mehr, Verstöße sind ja nur Bußgeldbagtellen; Mutterschutz bei Rehwild wird entgegen wissenschaftlichen Erkenntnissen von vielen Forstbeamten und Förstern abgestritten.
So kann jetzt durch die Herausnahmen dieser Verpflichtungen bei den Drückjagden, als auch bei Einzeljagden, alles „gesetzteskonform“, ohne Rücksicht auf Altersstruktur etc., erlegt werden.
Welche Einschränkungen gibt es da bei Drückjagden dann noch zu beachten? Keine!
Unsere Förster und ihre Erfüllungsgehilfen können nun alles gesetzeskonform töten ohne jegliche Beachtung von Alterstruktur oder der gesundheitlichen Beschaffenheit des Wildes, ohne Rücksicht auf Mutterschutz, ohne jegliche Hege und Hegemaßnahmen.
Leider nimmt dies unsere Bevölkerung zu wenig wahr.
Und es ist für mich als Jäger beschämend, dass viele der örtlichen Jäger diese sog. Drückjagden mit ihrer Teilnahme unterstützen.
Es gäbe noch so vieles zu sagen. Wie, wem gehören die Staatswälder in Bayern? Uns, den Bürgern. Wollen wir , die Bürger, dass unser Wild, unsere heimische Tierwelt aus wirtschaftlichen Gründen so
behandelt wird? Warum geht man keine anderen Wege, als nur die Lösung mit der Büchse zu suchen? Sind die Förster so einfältig oder nur zu bequem, um andere Lösungswege zu gehen?

Antworten
Dr. B. Schiffer schrieb:


wo bleibt der laute, koordinierte Protest der Jagdverbände? oder sind über 300.000 Jäger jetzt glücklich über ihre neue Rolle als Hilfsbeamte der Forstwirtschaft und Reh- und Schwarzwild- Ausrotter?

Antworten
Christine Miller schrieb:


Tja, es scheint so, dass die Stimme der Jäger, jedenfalls derjenigen, die eben nicht Hilfstruppen der Wildvernichtung werden wollen, keine Vertretung haben. Der Deutsche Jägerverband hat sich jedenfalls in den ganzen Verhandlungen nicht als großartiger Kämpfer für Wildtiere ausgezeichnet. Uns haben viele verzweifelte und ratlose Jägerinnen und Jäger angerufen und gefragt, was sie tun sollen, wenn sie der vermeintlich eigene Verband im Stich lässt.

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Brigitte Schönert schrieb:


Wenn die Novellierung des Bundesjagdgesetzes so durchkommt wie geplant, bedeutet das das Aus für Rehwild, Rotwild, Schwarzwild und Gams. Da unser Forstministerium offenbar das gesamte Wild als Schädling für seine Bäume ansieht, darf alles ausgemerzt werden, was ein problemloses Heranwachsen von Bäumen, einheimischer oder Exoten, behindert. Ein Wald ohne Wild ist aber ein toter Wald. Wild gehört in den Wald und in die Natur. Tiere gab es schon, ehe der Mensch die Bühne betrat. Und jetzt sollen Mitgeschöpfe, die genauso wie wir Menschen ein Recht auf Leben haben, einer fragwürdigen Forstpolitik geopfert werden, nur weil es etwas kostet, z.B. die jungen Bäume vor Verbiss zu schützen, Obstbaumschnittholz und Sprossholz in den Wald zu fahren und die Fütterungen zu bestücken. Der Faktor Hege aus dem Jagdgesetz wird ausgeklammert. Abschußpläne aufzustellen, die eine Erhaltung einer gesunden Wildpopulation zum Ziel haben, ist viel zu mühsam, nur ein totes Reh ist ein gutes Reh. Wenn man dann eine Wildart erfolgreich ausgerottet hat, kann man sie ja mit viel Trara und großen Reden wieder einführen!

Antworten
Hinner+Gerrith schrieb:


Ich erlaube mir kurz zum Thema und zu den oben kommentierten Äußerungen Stellung nehmen:

Nach vielen Jahren und Anläufen ist es gelungen, eine politische Mehrheit für eine waldorientierte Jagd zu bekommen und diese auch in die Gesetzgebung einfließen zu lassen. Ein Gesetz -grundsätzlich alle, wird dafür gemacht, dass eine Gesellschaft von seiner Gültigkeit und Beachtung profitiert und -ganz wichtig- einen Vorteil erlangt. Von Nachteilen für das Wild ist im Gesetz nicht die Rede.

Im neuen BJG steht auch nicht drin, dass der Tierschutz keine Gültigkeit mehr hat. Kein umsichtiger, fairer Gesetzgeber dürfte derlei Anmaßendes verfassen, es sei den, er will dass die Jagd-aus welchem Grund auch immer- von der Mitte an den Rand der Gesellschaft gedrängt wird. Er will es nicht.

Gesetze werden eben gerade nicht gemacht um reine Partikularinteressen zu befriedigen. Fühlen sich vielleicht dennoch oder gerade deshalb nun Teile der Jägerschaft jetzt benachteiligt oder unter Druck gesetzt ?
Wald mit/ohne Wild-Wild ohne/mit Wald usw. “Wo stehst Du?” wird man oft gefragt.

Vor langer Zeit gab es einmal einen Holzer an einem Gebirgsforstamt, dessen Aufgabe war es, den Einstand des 1er Hirschens zu bestätigen, bevor FJS mit dem Dienstmercedes abends die Forststrasse entlangtuckerte. Da standen noch 50er Rudel an Gams in den Lahnern der bayerischen Berge. Die Fichten aus dieser Zeit sind alle auf 1,50 m geschält und die Latschen und Lärchenpflanzungen in den Lahnern sind komplett ausgefallen. Das ist und war untragbar.

Nette Geschichte von früher? Das gibt es alles auch heute noch -außer FJS. Die Änderung des BJG zielt darauf auch gar nicht ab, denn Leute mit Geld und wildreichen Jagden wird es immer geben. Da hilft kein Gesetz und kein Bussgeld. Wer nicht will und die Überzeugung für notwendige Abschüsse nicht teilt, den kann auch ein Gesetz nicht zum Schuss zwingen. Jeder weiß das.

Mir scheint aber, als haben sich die zuständigen Politiker diesmal nicht an der Mehrheit der, mehr am überhegten Wild, als am gesunden Wald interessierten, Jägerschaft orientiert sondern an dringenden Notwendigkeiten. Die Änderungen sind trotzdem mehr Botschaft als Vollzugsanordnung.

Warum also jetzt die ganze Aufregung? Wild emotionalisiert einfach alle. Die Jäger, die Grundbesitzer, die erholungssuchenden Menschen mit ihren Kindern und Hunden…auch die Politiker. Jeder von uns hat eine emotionale Haltung zum (Wild-)tier und zu unserer Umwelt. Das ist auch gut so, denn es ermöglicht den nötigen Diskurs. Die Jagd wird, wenn sie sich selbst und ihre gesellschaftliche Rechtfertigung nicht hinterfragt, politisch die nächsten 4 Legislaturperioden in D. nicht mehr überleben können.

Und darum hat, Gott sei Dank, eben jede(r) (s)eine jagdliche Meinung, die- nicht zuletzt-auf der eigenen Emotion basierend dann auch zur laut geäußerten Gewissenshaltung wird. Gerade bayerische Politiker haben eine Nase dafür. FJS würde sich darüber freuen.
Drum sei gesagt: Niemand lässt die Jäger alleine. Niemand will das Wild ausrotten. Niemand der mit dem Gewehr rausgeht hat einen Hass aufs Wild. Das ist polemisierend und unwahr.
Im Gegenteil: Wer jagt liebt Tiere. Es lohnt sich wirklich als Jäger und Nichtjäger über diesen Satz einmal gründlich nachzudenken denn er ist wahr. Alle Jäger tun das.

Zu guter Letzt:
Der Wald muss natürlich und vom Wild höchstens in tragbaren Populationsdichten beeinflusst, artenreich nachwachsen können. Und das kann er von alleine nur, wenn gut gejagt wird. Das sind wir ihm schuldig. Das Wild wird und muss zugleich, immer ein Teil seines Lebensraums sein und bleiben. Auch das sind wir ihm schuldig.

Antworten
Christine Miller schrieb:


Sehr geehrter Herr Hinner,
Vielen Dank für Ihre Meinung. Doch bedürfen einige nicht zutreffende Behauptungen der Korrektur. Von den eifrigen Befürwortern der Jagdgesetz Novelle wird immer wieder von “dem Wild” gesprochen, das zugunsten “des Waldes” “angepasst” werden muss. Dabei wird völlig ausgeblendet, dass es verschiedene Wildtierarten gibt, darunter auch viele, die gar nicht bejagt werden. Auch Laien sollte klar sein, dass verschiedene Tierarten jeweils unterschiedliche Ansprüche und Bedürfnisse in ihrem Lebensräumen haben. Auch den deutschen Einheitswald, wie ihn die Deutsche Forstlobby schon wieder propagiert – jetzt unter dem Etikett der “Umgebaute Deutsche Klimawald” – gibt es nicht. Verschiedene Wildtierarten in vielfältigen Wäldern, das ist das Leitbild der Kämpfer gegen ein komplett un-ökologisches Jagdgesetz. Wir wollen, dass alle Elemente dieser vielfältigen Lebensräume in ihrer jeweiligen Differenziertheit beim “Management” berücksichtigt werden. Dazu gehört auch, dass man nicht durch klassenlosen “Zahlabschuss” ohne Kenntnis der Wildbestände, das Spiel der Arten und Beziehungen zerstört. Deshalb sollten in Zukunft Berufsgruppen, die weder Kenntnis noch Lust haben, sich in diese Materie einzuarbeiten, nicht an so komplexen Planungen beteiligt werden. Und wer mangels ausreichender Empathie und Kenntnis den im Grundgesetz geforderten respektvollen und nachhaltigen Umgang mit unseren Mitgeschöpfen nicht über sein Herz bringt, sollte wenigstens die Finger von den Jagdwaffen lassen.

Es wär ja schon ein Fortschritt, wenn die gegenwärtige Generation der Forsttechnokraten sich wieder mit ihrer Kernkompetenz beschäftigen würden, mit Vorgängen der Walddynamik, mit dem fachlich korrekten Umgang der vielen verschiedenen Wald-Lebensraumtypen, von Blaugras-Buchenwäldern, Schneeheide-Kiefer Wäldern bis Latschenfeldern. Dann würden auch nicht so unsinnige Aussagen getroffen werden, dass die Gams in den Gebirgsforstämtern in den 1980er Jahren die Latschengürtel weggefressen haben.

Und wer als kleiner Forsteleve selber wochenlang und zentnerweise Kirrmaterial in den Bergwald geschleppt hat, damit er endlich auch einen dicken großen Hirsch schießen darf (ist halt dann nur ein kleines Reh geworden), sollte mit so unsinnigen “Geschichten” über frühere “Trophäenjäger” als Begründung für heutiges Versagen zurückhaltend sein.
Zum Glück können in unserer Demokratie auch schlechte, schlampige und lobbygetriebene Gesetze wieder repariert werden.

Antworten
Gerrith Hinner schrieb:


Sehr geehrte Frau Miller,

schade dass Sie die Hand von einem engagierten Fachmann wegschlagen, der versucht ausgleichend zu kommentieren.

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