Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat unseren Eilanträgen gegen die Schonzeitverkürzungen für Rehe im Landkreis Altötting stattgegeben. Damit ist die verfrühte Rehbockjagd ab 1. April 2022 dort wieder gestoppt.
Nochmal zur Erinnerung: Drei Revierinhaber aus dem Landkreis hatten beantragt, einen Monat früher mit der Bockjagd beginnen zu dürfen. Und zwar nicht, weil das Rehwild in ihren Wäldern hohe Schäden verursacht hätte – in fünf von sechs Revieren wird der Verbiss vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als „günstig“ oder „tragbar“ bewertet -, sondern einfach, weil man das Wild im April besser sehen könne. Auch wurde angeführt, dass die Wälder mit Fördermitteln aufgeforstet worden seien, welche man nun mit der Waffe schützen müsse.
Nun sieht das Jagdgesetz Ausnahmegenehmigungen von der Schonzeit zwar vor, aber nur bei übermäßigen Wildschäden. Wildes Bayern ist darüber hinaus der Ansicht, dass die Schonzeit fürs Rehwild im Frühjahr auch wildbiologisch ihren Sinn hat und dringend erhalten werden sollte. Deshalb haben wir, vertreten durch den Verwaltungsrechtler und Jagdrechtskommentator Dr. Michael Pießkalla aus München, Eilanträge gestellt und gegen die Schonzeitverkürzung geklagt. Das Gericht hat uns am 30. März 2022 Recht gegeben!
Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts kritisieren die Vorgehensweise des Landratsamts Altötting deutlich. Das Gericht konnte nach eigener Angabe keine übermäßigen Wildschäden erkennen und befand auch die Begründungen der Revierinhaber für zu allgemein. Für eine Schonzeitaufhebung seien die Schäden im Einzelfall zu prüfen und zu bewerten, hielten die Richter fest, und es müsse klar sein, dass ihnen durch zumutbare Schutzmaßnahmen nicht wirksam begegnet werden könne.
Darüber hinaus habe die Jagdbehörde das ihr zustehende sachgerechte Ermessen fehlerhaft ausgeübt, so die Richter. Das bedeutet, dass die Behörde alle notwendigen Fakten für eine solche Entscheidung ermitteln, zusammentragen und gegeneinander abwägen muss – was hier nicht geschehen sei. Als wichtigstes Manko benannten sie, dass die Untere Jagdbehörde die Stellungnahmen des Kreisjagdberaters und der Hegegemeinschaft außen vor gelassen hätten. Dass sie es nicht mal für notwendig erachtet habe, die Stellungnahme des Kreisjagdberaters überhaupt im Bescheid zu erwähnen, war ein deutlicher Rüffel des Gerichts an die Jagdbehörde.
Auch der als zu hoch angeführte Tannenverbiss im Staatsforstrevier beeindruckte die Richter nicht: „Aus welchem Grund der Verbiss einer nur gering vorkommenden Baumart zu einem übermäßigen Wildschaden in dem gesamten Jagdrevier führen soll, erschließt sich dem Gericht .. nicht“, so die Juristen.
Wildes Bayern freut sich über die Entscheidung und die vielen darin enthaltenen Argumente. Auf diese werden wir sicher noch Bezug nehmen, denn leider ist Altötting nicht der einzige Landkreis, in dem die Schonzeit aufs Rehwild derzeit unter Beschuss steht.
Bildquelle: PM - Wildes Bayern (Monika Baudrexl), Monika Baudrexl
Hallo mit Freude lese ich die positive Nachricht. Bei mir im Revier versucht der Hegeringleiter schon das dritte Jahr am 15.4 die Bockjagd frei zugeben ich als Jagdaufseher habe ihn immer wiederspochen. Es heißt auch im Jagdgesetz -außerhalb der Schonzeit erlegtes Wild bis zu 5000€ strafe. Das ist mein Argument und ich halte mich daran und meine Mitjäger. Den Abschuss schaffen wir so auch
Waidmannsgruß
Steinsdorfer
Mit Waldbauern, Natur- und Tierfreunden reden, ordentlich mit einander umgehen und nicht nur auf auf vermeintlichen Verbiss schauen. Den Wildtieren Ruhe und Lebensraum gewähren, dann wächst der Wald. Fütterungsverbote sind kontraproduktiv! Artgerechte Notzeitfütterung in vernünftigem Mass dient dem Wald und dem Wild. Das muss doch eigentlich jeder verstehen!? Auch das Wild lebt nicht von Luft allein!
Danke Christl Miller und den Mitarbeitern/innen für das enorme Engagement, das immer mehr Natur- und Tierfreunden bewusst wird.
Eine Mitgliedschaft bei “Wildes Bayern” ist so einfach möglich! Meldet Euch an, sagt es Freunden und Bekannten!
Weiter so, für die in Bayern lebende Tierwelt!
Guten Anblick!
Ludwig Fegg
Man kann nur hoffen,das viele,, Steinsdorfer” sich stark machen und diesem Unwürdigen, ehrlosen Treiben ein Ende bereiten
Vielen Dank an Wildes Bayern e. V. für den Einsatz zugunsten unserer Wildtiere! Ich lebe selber im Landkreis Altötting und sehe in den letzten Jahren kaum noch Wildtiere beim Waldspaziergang oder nächtlichen Autofahrten durch den Öttinger Forst. Auch der Mehringer Forst ist inzwischen zerklüftet durch den Einsatz von großen Harvestern. Es ist so traurig.
Wir Jäger müssen Frau Dr. Christine Miller und dem Verein “Wildes Bayern e.V. sehr dankbar sein, dass Sie die berechtigten Interessen des Tierschutzes vertreten. Geradezu kontraproduktiv sind die Äußerungen des Präsidenten des BJV, man könne ja über das Ende der Schonzeit für Rehwild bereits zum 15.04. sprechen. Gerade der BJV sollte aus seinem Verständnis heraus, bei Entscheidungen die wichtigen Belange des Tierschutzes in den Vordergrund stellen. Es ist an der Zeit, dass sich der BJV in Bezug auf eine verkürzte Schonzeit des Rehwildes endlich mit wildbiologischen Gutachten beschäftigt und nicht aus “taktischen” Erwägungen leichtfertig den dringend gebotenen Tierschutz als Verhandlungsmasse mit dem Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten opfert.