Der Europäische Gerichtshof hat Deutschland im vergangenen Jahr erneut wegen mangelhaften Naturschutzes verurteilt. Auf eine Klage der EU-Kommission hin hielt er fest, dass die Bundesrepublik „es allgemein und strukturell versäumt hat“, geeignete Maßnahmen zu treffen, die eine Verschlechterung der Natura 2000-Lebensraumtypen Magere Flachland-Mähwiesen (6510) und Bergmähwiesen (6520) verhindern.
In der Zeitschrift „Naturschutz und Landschaftsplanung“ ist jetzt ein Beitrag erschienen, der dieses Urteil analysiert. Die Autorin kommt zu dem Schluss: „Die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Verfahren C-47/23 hat weitreichende Folgen für das deutsche Natura-2000-System. Sie verdeutlicht erneut, dass Deutschland seinen Verpflichtungen aus der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie nicht in ausreichendem Maße nachkommt.“ Das betreffe nicht nur die oben genannten Lebensraumtypen, sondern auch Trockene Sandheiden (4030), Wacholderbestände auf Zwergstrauchheiden oder Kalkrasen (5130), Pfeifengraswiesen (6410), Feuchte Hochstaudenfluren (6430), Lebende Hochmoore (7110*), Renaturierungsfähige degradierte Hochmoore (7120), Hainsimsen-Buchenwälder (9110), Waldmeister-Buchenwälder (9130), Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder (9170), Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandböden (9190) und Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder (91E0*). „Die Ergebnisse machen deutlich, dass der Verlust wertvoller Lebensräume in Schutzgebieten kein Einzelfall ist, sondern ein strukturelles Problem im deutschen Schutzgebietsmanagement darstellt“, so die Autorin.
Den Beitrag aus der Zeitschrift Naturschutz und Landschaftsplanung können Sie hier erwerben
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom November 2024 finden Sie hier
Eine zusammenfassende Meldung zu dem Urteil von 2024 finden Sie hier
Bildquelle: Andreas auf Pixabay
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