Die Europäische Kommission hat im Rahmen der Vertragsverletzungsverfahren vier Entscheidungen gegen Deutschland gefällt. Das teilt ihre Vertretung in Deutschland am 13. März mit. Eins der Verfahren betrifft den unzureichenden Schutz von Wildvögeln.
Der Vorwurf wiegt ganz schön schwer: “Nach Ansicht der Kommission reichen die von Deutschland innerhalb und außerhalb des Netzes der Schutzgebiete ergriffenen Maßnahmen bislang nicht aus, um die Anforderungen der Richtlinie zu erfüllen. Das hat zu einem deutlichen Rückgang der Populationen geschützter Vogelarten geführt.”
Konkret hat das Land “für fünf Vogelarten keine Ausweisung der geeignetsten Gebiete als besondere Schutzgebiete vorgenommen und damit kein ausreichend kohärentes Netz solcher Gebiete geschaffen. Darüber hinaus wurden noch keine Erhaltungsmaßnahmen für 220 von 742 bestehenden Schutzgebieten festgelegt.”
Deutschland habe außerdem das Schutzgebiet „Unterer Niederrhein“ nicht ausreichend geschützt – die Zahl der geschützten Vogelarten ist dort deutlich zurückgegangen.
Die EU hat jetzt ein Mahnschreiben an die deutsche Außenministerin zum besseren Schutz von Wildvögeln geschickt. Eine Reaktion darauf muss innerhalb von zwei Monaten erfolgen.
In diesem Zusammenhang sind wir natürlich gespannt, wie das Bundesverwaltungsgericht in einigen Monaten über unsere Klage der Schonzeitaufhebungs-Verordnungen des Freistaats Bayern entscheiden wird. Denn auch hier geht es um massive forstliche und jagdliche Eingriffe in Vogelschutz- und Flora-Fauna-Habitat-Gebieten.
Die Entscheidung der EU könnt Ihr hier nachlesen.
Das Mahnschreiben finden Sie hier:Mahnschreiben EU SPA Deutschland
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