Das Leben unserer Wildtiere könnte so viel einfacher und besser sein, würden die für sie zuständigen Jäger ihre Aufgabe als „Anwälte des Wildes“, wie sie sich selbst vollmundig bezeichnen, ernst nehmen und wahrhaftig meinen. Leider ist das häufig nicht so – wie wir auch jetzt in Vorarlberg erleben mussten. In den Bundesländern Tirol und Vorarlberg hat Wildes Bayern nämlich mit Bescheidbeschwerden den Weg geebnet, Gamsabschüsse außerhalb der Schonzeiten großflächig zu kippen (siehe Meldung unten).
Doch das ist ganz offenkundig nicht überall im Interesse der Jagdfunktionäre. Während der Austausch in Tirol mit der Jägerschaft recht gut funktioniert, haben die Vorarlberger sehr ungewöhnliche Vorstellungen davon, was im Interesse „ihrer“ Gams ist. Denn während der Landesjägermeister von Vorarlberg zwar mitteilte, die Jägerschaft würde unser Einschreiten für die Gams „wohlwollend betrachten“, heißt das offensichtlich nichts anderes, als dass hinter den Kulissen weiter geklüngelt und gemauert wird, damit Schonzeitaufhebungen, Freihaltungen und Wildbestandsreduktion ungehindert weiter durchgeführt werden können. Denn nur so – auch das erklärte uns der Landesjägermeister – würde man die nahrhaften Geldzahlungen der Landesregierung erhalten. Also enthält man Wildes Bayern lieber wichtige Informationen vor oder speist uns mit falschen ab.
Kein Wunder, dass sich nun immer mehr empörte Jäger aus Vorarlberg direkt an uns wenden: Sie wissen, dass wir das tun, wofür andere gewählt wurden.
Einen hoch interessanten juristischen Beitrag aus der „Vorarlberger Jagd“ zur Unvereinbarkeit des Vorarlberger Jagdgesetzes mit den Vorgaben der FFH-Richtlinie findet Ihr hier
Waldverjüngung bei Greit
Eine Berichterstattung zum Vorgehen von Wildes Bayern gegen die Bezirkshauptmannschaft Landeck in Tirol findet Ihr hier
Meldung vom 2. März 2025
Wildes Bayern hat in zwei Fällen in Tirol erfolgreich Beschwerde gegen Gamsabschussbescheide erhoben. In Pfunds im Bezirk Landeck und in Absam in Tirol konnten so massive Zwangsabschüsse und Schonzeitaufhebungen verhindert werden.
Die Bezirkshauptmannschaft Landeck hatte die Gams in einem 320 Hektar großen Schutzwaldgebiet weitreichend zum Abschuss freigegeben. Für junge Gams galt eine Jagdzeit von April bis Februar. Mit Beginn der regulären Jagdzeit konnte dann wahllos sogar Gamswild erlegt werden. Und sobald die vorgegebenen Abschusszahlen erreicht waren, durfte die Gemeinde nachbeantragen – insgesamt sollten bis Mitte Februar 2025 nochmal 85 Gämsen erlegt werden.
Auch in der Gemeindejagd Absam sollte dem Gamswild durch ganzjährige massive Bejagung der Garaus gemacht werden. Von weitum ziehen hier Gams auf die sonnige Südseite in dem Jagdgebiet, um dort zu überwintern. Doch genau diese Winter-Einstandsfläche war zum gamsfreien Sperrgebiet erklärt worden. Die drastischen Ganzjahresabschüsse wirkten sich bereits erkennbar auf die gesamte Gamspopulation in der Region aus.
Wildes Bayern hat in beiden Fällen gegen die Abschussbescheide Beschwerde eingelegt. Denn die Gams ist von EU-Recht geschützt und darf zwar bejagt werden, aber nur, wenn zuvor ermittelt wurde, dass sich die Population in einem günstigen Erhaltungszustand befindet, und sichergestellt ist, dass sich dieser Zustand durch die Bejagung auch nicht verschlechtert. Das wurde weder im Fall von Pfunds noch in Absam von den zuständigen Behörden überprüft.
Derartige Verfahren und Beschlüsse sind kein Einzelfall. Wildes Bayern hat schon im vergangenen Jahr in anderen Bundesländern gegen Freihaltungen Beschwerde eingelegt. Sowohl in Oberösterreich wie auch in Vorarlberg wurden diese Bescheide aufgehoben und an die Behörden zurückverwiesen.
Grundlage war ein Beschluss des obersten österreichischen Verwaltungsgerichts, des VwGH, ebenfalls auf Betreiben von Wildes Bayern hin, der Bedeutung für alle Bundesländer hat.
Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat die Angelegenheiten an die Bezirkshauptmannschaften zurückverwiesen. Die müssen jetzt erstmal feststellen, ob ein günstiger oder ungünstiger Erhaltungszustand der Gamswildbestände vorliegt, welche Auswirkungen die Freihaltung auf die noch verbleibenden Gamswildbestände hat, und ob, bzw. in welchem Ausmaß das Gamswild überhaupt für die in der Begründung angeführten Verbissschäden verantwortlich ist.
Bildquelle: Wildes Bayern
Ich als Pfundser möchte mich bei Ihnen für Ihren Einsatz im Falle gegen den Abschussbescheid der Gemeindejagd Pfunds Greit bedanken.Durch Ihre Arbeit ist wenigstens weiteres morden u. Tierleid hoffentlich vorbei. Diese in meinen Augen tierquälerischen Maßnahmen hatten und haben nichts mit Jagd zu tun .Jeder Bauer der sein Vieh nicht richtig hält und behandelt wird bestraft doch wenn es um Forst u. Wald geht ist jedes Mittel erlaubt.Durch forstliche Versäumnisse vieler Jahre musste jetzt einfach ein gesamtes Gamsrudel grausam weichen.
Ich hoffe dass unsere nächste Generation wieder ein „Wald mit Wild“ erleben kann.
Ihnen nochmals vielen Dank
Weiter so.
Vielen Dank für den Einsatz für unsere Gams.es sind nicht allein die ganzen Gams im Greiter Bannwald mit allen Mitteln ausgelöscht worden sondern der ganze Schalenwildbestand wurde regelrecht ermordet .Es sind noch eine Handvoll Gams übriggeblieben die sicher dieses Jahr noch geschossen werden.mann hatt Jahrzehnte lang den Wald zugrunde gerichtet und jetzt muss das Wild für diese Fehler büßen. Ich hoffe dass die Verantwortlichen für dieses Masaker zur Rechenschaft gezogen werden und solche Dinge nicht zur Selbstverständlichkeit werden. Es dauert Jahrzehnte lang um wieder einen Bestand an Gams aufzubauen der in einem Jahr kaputt gemacht wurde. Bitte halten Sie ein Auge darauf dass so etwas nie mehr passiert.