Nachdem auf einer Rotwild-Drückjagd im Lahn-Dill-Kreis nur ein Jungtier, aber sieben erwachsene weibliche Hirschkühe erlegt wurden, ist der Kreisjagdverein “Jäger des Dillkreises” aktiv geworden. Es bestand ein dringender Verdacht von Straftaten gegen den Muttertierschutz, obwohl oder gerade weil der Gesäugebereich der weiblichen Tiere beim Aufbrechen entfernt und so einer Überprüfungsmöglichkeit entzogen worden war. Erkundigungen über die konkreten Erlegungsumstände blieben aber fruchtlos.
Da nicht auszuschließen war, dass Teilnehmer oder Erleger dieser Jagd dem Verein “Jäger des Dillkreises” angehören, beschloss desser Geschäftsführender Vorstand, das Streckenergebnis und die bekannt gewordene Abschussfreigabe des Jagdleiters durch zwei wissenschaftliche Institutionen wildbiologisch bewerten zu lassen, um zu einer belastbaren Beurteilung möglicher Gesetzesverstöße zu gelangen. Die Stellungnahmen der Deutschen Wildtier Stiftung und des Büros für Wildbiologie Bayern gelangten mit teilweise unterschiedlichen Begründungen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass die vorliegende Abschussfreigabe ungeeignet war, auf Drückjagden bei einzeln anwechselnden Alttieren den “versehentlichen” Abschuss führender Muttertiere mit der Folge des Verkümmerns der unversorgt zurückbleibenden Jungtiere zu verhindern. Bei der besagten Jagd im Lahn-Dill-Kreis sei davon auszugehen, dass führende und zur Aufzucht ihrer Jungtiere notwendige Alttiere verbotswidrig erlegt wurden und durch die Jagdleitung nicht die gebotenen Maßnahmen veranlasst wurden.
Daraufhin hat der Verein den Vorgang mit den beiden wissenschaftlichen Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft Limburg zur Prüfung vorgelegt. Diese hat einen Anfangsverdacht angenommen und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Da somit im Einzelfall schon Streckenergebnis und Abschussfreigabe für den Anfangsverdacht von Straftaten und die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens ausreichen können, besteht nach Auffassung des Vereinsvorstands – unabhängig vom Ausgang des Ermittlungs- oder eines anschließenden Gerichtsverfahrens – dringender Handlungsbedarf für eine Prüfung und rechtskonforme Änderung der bisherigen Jagdpraxis.
Entsprechende Schreiben gingen daraufhin an die für Jagd und Tierschutz zuständige hessische Ministerin und weitere Parlamentarier. Zudem wurde auch der Landesjagdpräsident gebeten, praxistaugliche jagd- und tierschutzgerechte Bejagungsgrundsätze für Rotwild-Alttiere bei Bewegungsjagden zu entwickeln und umzusetzen – gerade im Hinblick auf die für den klimastabilen Umbau unserer Wälder notwendige Erfüllung der behördlichen Abschusspläne durch die Jägerschaft.