Wie das Deutsche Jagdportal berichtet, hat das Bundeskabinett am 13. April den vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Verschärfung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen beschlossen.
Der Gesetzesentwurf sieht, vor, dass zukünftig bei jeglicher Verlängerung des Jagdscheins beim Gesundheitsamt nachgefragt werden muss, “ob es Hinweise auf eine eventuell fehlende körperliche und psychologische Eignung der Jägerin oder des Jägers gibt. Zweifel an der Zuverlässigkeit bzw. Eignung können zum Entzug der Waffenerlaubnis führen. Der Entwurf sieht zusätzlich vor, dass Waffenbehörden bei jeder Zuverlässigkeitsprüfung außerdem die örtliche Polizeidienststelle, das Bundespolizeipräsidium und das Zollkriminalamt einbeziehen müssen. Bei der Prüfung der Zuverlässigkeit wird bereits jetzt unter anderem festgestellt, ob eine Person vorbestraft ist oder durch extremistische Aktivitäten aufgefallen ist“…
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Bildquelle: (c)Wildes Bayern