Die kleine Gamspopulation in der Allgäuer Kürnach wird seit Jahren auf Grundlage eines so genannten „Pool-Abschussplanes“ bejagt. Wildes Bayern e. V. sieht diese Praxis als nicht rechtens an und hat 2021 dagegen geklagt. Das Verwaltungsgericht Augsburg wies die Klage ab, doch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat jetzt die Berufung zugelassen – und Zweifel an der Ursprungsentscheidung angemeldet.
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