Die Landesregierung von Kärnten hat auf sechs Flächen eine Freihaltung von Gams angeordnet, also die Schonzeit der Gams aufgehoben und klassenlose Abschüsse verfügt. In welchem Zustand sich allerdings die jeweiligen Gamspopulationen in den Gebieten befinden, oder wie sich derart drastische Abschüsse auf die Populationen auswirken, blieb ungeprüft. Wildes Bayern hat deshalb Beschwerden eingereicht, und das Landesverwaltungsgericht hat sämtliche Bescheide aufgehoben.
Bildquelle: Monika Baudrexl
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