In mehreren Staatsforst-Revieren im Oberallgäu wurde die Schonzeit fürs Gamswild im Jagdjahr 2022/2023 verkürzt oder aufgehoben. Der Wildtierschutz-Verein Wildes Bayern hat in einem Fall dagegen geklagt, weil er die Anordnung für rechtswidrig befand. Die Behörde hat dies eingeräumt und den Bescheid daraufhin zurückgezogen – die Gämsen in diesem Revier bleiben also von mehreren Monaten zusätzlicher Jagdzeit verschont, darunter im Hoch- und Spätwinter.
Damit hat Wildes Bayern in diesem Jahr fünf von fünf Verfahren gegen die Verkürzung von Schonzeiten erfolgreich abschließen können. Wir sind froh, dem Wild auf diese Weise Jagdstress zu Unzeiten, wie dem Winter oder dem frühen Frühjahr, ersparen zu können, und prüfen weiterhin solche Vorgänge.
Bildquelle: PM Wildes Bayern (c)Hubert Billiani
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