Auch wenn mal zwischendurch Rehe und Rotwild verwechselt wurden, fasst der Autor die Situation zutreffend zusammen. Der Forstbetrieb hat von 116 genehmigten Kälber 160 geschossen, aber von den genehmigten 80 Alttieren (Hirschkühen) nur 60 und von den 52 Schmaltieren (einjährige Hirschkühe) nur 41 erlegt haben. Mit der jetzt genehmigten Nachbeantragung, dürfen / müssen die Schützen im Staatsrevier jetzt 87 Alttiere schiessen. Nachdem aber auch nach der Nachbeantragung “nur” 134 Kälber erlegt werden dürften (aber bereits 160 getötet wurden), ist das Kälberkontingent eigentlich bereits erfüllt. Ob der Forstbetrieb jetzt 27 Hirschkühe ohne ihre Kälber erlegen lässt (was eine Straftat darstellen würde)? Wir bleiben dran und haben gegen diese Nachbeantragung Klage eingereicht. Der Wildwuchs an beliebigen Aufschlägen zu bestätigten Abschussplänen muss endlich gerodet werden.
Den Originalbeitrag findet Ihr in der Tegernseer Stimme unter diesem Link…