Oberlandesgerichte und Europäischer Gerichtshof haben letzte Zweifel ausgeräumt: Auch Kommunal- und Staatsforsten sind an Naturschutzgesetze gebunden und können nicht selbst entscheiden, was sie für schützenswert halten und was nicht. Werden Eingriffe in Gebieten geplant, die zum europaweiten Netz Natura2000 gehören, müssen dazu in Verträglichkeitsabschätzungen auch die anerkannten Naturschutzvereinigungen beteiligt werden. Der Naturschutzrecht-Spezialist Peter Fischer-Hüftle hat die Sachlage in einem Artikel zusammengefasst.
Bemerkenswert ist dabei auch seine klare Einschätzung, wie das Vorgehen der sogenannten „Schutzwaldsanierung“ in Bayern offensichtlich seit Jahren gegen geltendes Recht verstößt:
„Gesetzwidrig sind daher die Zuständigkeitsregelungen der „Gemeinsamen Vereinbarung zwischen Naturschutzverwaltung und Forstverwaltung in Bayern“ vom 15.09./09.10.2015 betreffend Schutzwaldsanierung und Natura 2000 und Nr. 9.5 der GemBek vom 04.08.2000 (AllMBl. S. 544) und Nr. 3 b). Die Behörde darf das Projekt erst nach positivem Abschluss des Verfahrens durchführen.“
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Fischer-Hüftle 2021 Neues zur Waldbewirtschaftung in Natura 2000-Gebieten
Bildquelle: (c)Wildes Bayern e.V. - Dr. Christine Miller