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Dienstag, 25. April 2023

25. April 2023, 11:29    Webmaster

Sachsen: Protest gegen Rotwild-Vernichtung


Der Konflikt um das Rotwild im Erzgebirge, den wir schon lange begleiten, spitzt sich weiter zu. Lokale Naturschutzvereine, die Jägerschaft – und auch wir vom Wilden Bayern- sind auf den Barrikaden, seit Pläne bekannt wurden, dass der Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS) im Forstbezirk Marienberg bis hin zum Fichtelberg mit einer noch weiter verschärften Bejagung des Rotwildes ab dem 16. April beginnen wolle. Dafür sollte auch die Bejagung mit Nachtsichttechnik zugelassen werden und das Nachtjagdverbot auf Rotwild aufgehoben werden. Auf offizielle Nachfragen hin, wurden derartige Pläne erstmal abgestritten. Heuer also keine Schonzeitaufhebung im April und keine Nachtjagd – bis jetzt. Denn seit April gibt es dafür ein “Projekt” im Forstbezirk Marienberg, einziges Ziel: die Verschärfung der Rotwildreduktion. Fachlicher Hintergrund ist keiner erkennbar, das Wild wird ohne jegliche Kenntnisse der Populationsstruktur, Größe des Bestands oder ihrer ökologischen Rolle im Naturgefüge “gemanagt”. Für diese Aufgabe wurden auch neue Arbeitsstellen geschaffen – für Förster.

Wir haben uns deshalb gemeinsam mit anderen Naturschutzverbänden in einem offenen Brief an den sächsischen Landwirtschaftsminister Günther (GRÜNE) gewandt und ihm die folgenden 10 Forderungen zukommen lassen:

1. Stopp des Jagdprojektes im Forstbezirk Marienberg
2. Ermittlung der Höhe der Wildbestände mittels fachlich erprobter Schätz- und
Berechnungsmethoden
3. darauf basierend angepasst reduzierte Abschussplanungen für das Rot- und Muffelwild, auch für
die bereits laufenden Planperioden sowie die Einführung einer kontrollierbaren
Rehwildabschuss-planung auch im Hinblick auf das Vorkommen von Beutegreifern
4. Erarbeitung und Umsetzung von Wildmanagementplänen inkl. oben genannter
Alternativvorschläge zur Schadensminderung mit anschließender Überwachung und
Kommunikation zum Erfolg oder Misserfolg der Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den
örtlichen Hegegemeinschaften und dem Jagdbeirat
5. Transparenz des Handelns und Wirtschaftens des mit Steuermitteln finanzierten Staatsbetriebes
6. Jagdausübung, die den gesetzlichen Erfordernissen der Jagd-, Natur- und Tierschutzgesetze
entspricht, also weidgerecht und unter Beachtung von Tier- und Naturschutz erfolgt
7. Ergreifen aller zweckdienlichen Methoden zur Förderung der Waldverjüngung, wie auch
Schutzmaßnahmen für besonders vom Verbiss bedrohte Baumarten
8. Abschaffung sämtlicher Schalenwildabschüsse ohne Abschussplan
9. Erarbeiten und Umsetzen von Managementplänen und -maßnahmen für alle FFH- und SPA-Gebiete und -Arten, die in der Obhut des SBS stehen
10. Austausch der Personen in der SBS-Geschäftsführung und in den Forstbezirken, die oben
beschriebene jagdliche und tier- und naturschutzfachliche Entgleisungen ermöglicht und
gefördert haben.

Bildquelle: (c)Dieter Streitmaier




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