Die Drückjagdsaison ist in vollem Gange – aber Ende November hat auch der Winter bei uns Einzug gehalten. Was bedeutet das fürs Wild? Kann einfach weiter gejagt werden, oder muss jetzt schon von gewissen Notsituationen des Wildes ausgegangen werden? Wir beurteilen das Ganze aus wildbiologischer Sicht.
Prinzipiell haben die hochläufigen Schalenwildarten kein Problem mit 10, 20 oder auch 30 Zentimeter Neuschnee, wenn er locker ist und direkt auf dem Boden aufliegt. Diese Schneehöhe können sie mühelos durchqueren, und auch ihre Äsung am Boden können sie noch problemlos freischlagen. Doch die gleiche Schneehöhe kann ein großes Problem sein, wenn darunter zum Beispiel schon eine dünne Lage Harsch liegt. Harsch, also vereister, überfrorener Schnee, wirkt dann wie eine glatte, unter dem Schnee verborgene Siegelschicht. Sie macht nicht nur das Fortkommen schwieriger, wie wohl auch jeder von uns Menschen schon mal erlebt hat, sondern sie versperrt den Pflanzenfressern auch den Zugang zu ihrer Nahrung. In kalten Nächten verbindet sie sich mit dem Neuschnee, und die Siegelschicht wird zu einer Kruste oder einem richtigen Panzer.
Bei anhaltenden, schweren Schneefällen gehen Wildtiere in ihren Sparmodus über. Sie harren in diesen Zeiten irgendwo in Deckung aus. Wer glaubt, jetzt mit Horrido und Hundemeute durch den Wald stürmen zu müssen, jagt gegen die Natur und provoziert Tierleid und erhöhten Hunger bei Reh, Hirsch und Gams. Die aktuellen Tiefausläufer mit hohen Neuschneemengen sollten deshalb erstmal zu einem Jagdstopp führen.
In den gängigen Leitlinien zu Drückjagden bei Schnee werden meist nur die Faktoren Schneehöhe und Harsch erwähnt. Ein guter Jagdleiter sollte dazu aber das Wetter längerfristig im Auge behalten: Welche Schneelage herrscht momentan, gab oder gibt es zwischendrin Tauphasen, die dann wieder von Frost abgewechselt werden, gab es Verwehungen oder ähnliches? Gelangt das Schalenwild noch an ausreichend artgerechte Äsung am Boden, wie Gräser, Kräuter, Flechten oder Brombeeren?
Natürlich erfordern Drückjagden einige Vorbereitungen und auch eine längerfristige Terminplanung. Aber das darf niemals das Argument sein, um dann den Tierschutz und den Jagdverstand hinten runter fallen zu lassen. Wenn die Schneelage und -beschaffenheit nicht passen, müssen Drückjagden verschoben oder abgesagt werden! Das legen auch die Leitlinien der Bayerischen Staatsforstverwaltung aus dem Jahr 2002 nahe.
Zu den Leitlinien der Staatsforstverwaltung kommt Ihr hier