Unsere Kampagne “Hirschkuh Hanna lernt fliegen” wendet sich dagegen, dass das Rotwild in Bayern seit vielen Jahrzehnten auf begrenzte Gebiete limitiert wird. 86 Prozent der Landesfläche darf es nicht betreten – dort herrscht Abschussgebot. Aber ist so eine rechtliche Regelung überhaupt legal und mit unseren sonstigen Gesetzen vereinbar?
Dieser Frage hat sich der Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Michael Pießkalla in einem Beitrag in den Bayerischen Verwaltungsblättern gewidmet. Sein Fazit: Das beschriebene bayerische Rotwildmanagement verstößt gegen die gesetzliche Pflicht, dass für Schalenwild ein Abschussplan aufgestellt werden muss, außerdem gegen das Naturschutzgesetz und die Berner Konvention. Dr. Pießkalla sieht den richtigen Weg darin, die rotwildfreien Gebiete aufzulösen und dafür flächendeckend die Abschussplanpflicht zu erfüllen. Mit der Aufstellung und Bestätigung oder Festsetzung dieser Pläne werden den Ansprüchen von Land- und Forstwirtschaft, die als vorrangige Begründung für die rotwildfreien Gebiete dienen, ausreichend Rechnung getragen.
Den vollständigen Beitrag in zwei Folgen findet Ihr unter bayrvr.de…
Bildquelle: (c)Dieter Streitmaier - Rotwild mit Hirsch in der Dämmerung