Der Informationsdienst Umweltrecht hat einen sehr informativen Sonder-Schnellbrief zum Thema „Der Wolf im Recht“ herausgebracht. Darin werden zum Beispiel Begriffe geklärt, wie „zumutbarer“ Herdenschutz und ähnliches. Für uns besonders interessant ist die Frage, ob eine Herdenschutzzäunung als unzumutbar gesehen werden kann – und womöglich eine Entnahme des Wolfes gerechtfertigt ist -, wenn die Lebensraumnutzung anderer Wildtierarten dadurch eingeschränkt wird. Dieses Thema behandelt der Schnellbrief in den letzten Absätzen.
Hier kommt Ihr zum Idur.de-Sonderdruck – der Wolf im Recht…
Da werden wieder mal Äpfel mit Birnen verglichen. Ich weiß nicht, welchen Ausbildungsstand der Verfasser des Artikels hat, aber aktuell ist der nicht.
Der von ihm zitierte Text, dass Wölfe und deren Hybriden über 5 Generationen geschützt seien, betrifft den Handel mit geschützten Tierarten und findet häufig beim Transport von Jagdtrophäen Anwendung.
Mit freilebenden Wölfen und der FFH-Richtlinie hat dieses „Washingtoner Artenschutzabkommen“genannte Gesetzeswerk nichts, aber auch gar nichts zu tun.
Ganz im Gegenteil! Zur Reinhaltung des Genpools freilebender Wölfe fordert die FFH-Richtlinie explizit den Abschuss von Wolfshybriden.
Da zu vermuten steht, dass der Rest dieser Verlautbarung von ähnlicher Qualität ist, habe ich nicht weitergelesen. Wer hat denn dafür gesorgt diesen Unsinn zu veröffentlichen?
Seriös ist das nicht!
Der Autor des Artikels ist ein Jurist, der sich vor allem mit Umweltrecht beschäftigt. Und die Publikation ist vom Informationsdienst Umweltrecht veröffentlicht worden. Es wäre sicher gut, wenn Sie Ihre Anmerkungen auch gleich direkt an das Redaktionsteam schicken, damit eine offene Diskussion über das Thema stattfindet.