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Freitag, 26. Februar 2021

26. Februar 2021, 14:43    Webmaster

Stangensammeln und dergleichen – kein freies Betretungsrecht für gezieltes Stören von Wildtieren


Das freie Betretungsrecht des Waldes hat Grenzen! Es bedeutet nicht, dass der Mensch uneingeschränkt durch sensible Lebensräume während sensibler Zeiten trampeln darf. Das hat vergangenes Jahr auch das Oberlandesgericht Rostock in einer Entscheidung klar gestellt. Wer nicht nur zur Erholung durch den Wald spaziert sondern weiteren, professionellen Tätigkeiten nachgehen will, zum Beispiel auch Fotos machen, braucht eine Genehmigung! Das sollte in vielen Revieren zur Klärung der immer wieder auftretenden Konflikte beitragen.

Zum Originalbeitrag über das Urteil bzgl.  der Stangensammlerei kommt Ihr über diesen Link…

 

https://js-uecker-randow.de/wp-content/uploads/2020/06/Schranken-der-Stangensammlerei_1.pdf

 

 

Bildquelle: (c)Dieter Streitmaier - Hirschgeweih




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