Blogpost
Freitag, 26. Februar 2021

Scrollicon
Stangensammeln und dergleichen – kein freies Betretungsrecht für gezieltes Stören von Wildtieren
26. Februar 2021, 14:43    Webmaster

Stangensammeln und dergleichen – kein freies Betretungsrecht für gezieltes Stören von Wildtieren


Das freie Betretungsrecht des Waldes hat Grenzen! Es bedeutet nicht, dass der Mensch uneingeschränkt durch sensible Lebensräume während sensibler Zeiten trampeln darf. Das hat vergangenes Jahr auch das Oberlandesgericht Rostock in einer Entscheidung klar gestellt. Wer nicht nur zur Erholung durch den Wald spaziert sondern weiteren, professionellen Tätigkeiten nachgehen will, zum Beispiel auch Fotos machen, braucht eine Genehmigung! Das sollte in vielen Revieren zur Klärung der immer wieder auftretenden Konflikte beitragen.

Zum Originalbeitrag über das Urteil bzgl.  der Stangensammlerei kommt Ihr über diesen Link…

 

https://js-uecker-randow.de/wp-content/uploads/2020/06/Schranken-der-Stangensammlerei_1.pdf

 

 

Bildquelle: (c)Dieter Streitmaier - Hirschgeweih




Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*

*

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.









Aktuelle Informationen



Ein paar Gedanken zum Tag der Erde Heute, am Earth day, wollte ich mich fünf Minuten auf dem Balkon sonnen - und musste prompt miterleben, wie meine…

Mittwoch, 22. April 2026
Jetzt lesen
Morgen Online-Vortrag über Waldameisen und ihr Reich Waldameisen zählen aufgrund ihrer auffälligen Nesthügel zu den bekanntesten Insekten Mitteleuropas. Aber diese Hügel  sind weit mehr als nur Haufen…

Mittwoch, 22. April 2026
Jetzt lesen
UPDATE Rotwildforum in Niedersachsen als VIDEO Die Landesjägerschaft Niedersachsen veranstaltete am 18. April ein Wildtierforum mit einem Schwerpunkt auf den Themen Vernetzung und Genetik bei Rotwild.…

Mittwoch, 22. April 2026
Jetzt lesen

Mitglied werden