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Donnerstag, 04. November 2021

04. November 2021, 18:47    Webmaster

Stromtod muss nicht sein!


Tödliche Unfälle an Strommasten müssen nicht sein. Schon vor Jahren hat sich eine Arbeitsgruppe gegründet, die wegweisende Empfehlungen erarbeitet hat, wie Stromleitungen  vogelsicher werden können. Auch wenn in Deutschland neue Anlagen inzwischen sicherer geworden sind, fehlen entsprechende Vorgaben in den meisten unserer Nachbarländer.

Die Bundesarbeitsgruppe “BAG Stromtod” des NABU hat dazu folgende Meldung im Kampf für Vogelschutz an Energiefreileitungen veröffentlicht, die wir gerne teilen:

In der NABU-Bundesarbeitsgruppe “Stromtod” engagieren sich seit vielen Jahren Vogelfreunde gegen den Tod von Vögeln an Energiefreileitungen. Vogelfreunde und Experten wie Georg Fiedler, Winfried Böhmer, Richard Schneider, Bernd Schürenberg und allen voran Dieter Haas engagieren sich dabei gegen den sinnlosen Tod von Vögeln an Energiefreileitungen. Ihr Ziel ist es, Lösungen und Richtlinien zu entwickeln und verbindlich zu verankern, um den dringend notwendigen Vogelschutz an Energiefreileitungen länderübergreifend zu verwirklichen. Zu den zahreichen Tätigkeiten der Bundesarbeitsgruppe gehören die Dokumentation von Stromtod-Fällen, die Ausarbeitung von technischen Standards für vogelsichere Strommasten und -leitungen, Aufklärungs-Kampagnen, Vorträge und Pressearbeit.

Großes Engagement durch Dieter Haas

Schon seit den 70er Jahren beschäftigt sich Dr. Dieter Haas, Leiter der BAG, mit der Gefährlichkeit bestimmter Konstruktionstypen von Strommasten und -leitungen und konnte in diesem langen Zeitraum unzählige Zahlen und Erkenntnisse sammeln. Sein Archiv dokumentiert mit Fotos (und Berichten) insbesondere die Palette vogelgefährlich konstruierter Mittelspannungsmasten und daran verendeter Vögel. Im Dialog mit Politikern, Energieversorgern und Herstellern von Vogelschutzarmaturen konnten in den vergangenen Jahren wichtige Fortschritte erzielt werden. In einem gemeinsamen Maßnahmenkatalog sind schon 1991 Leitlinien für vogelfreundliche Konstruktionen bzw die Entschärfung gefährlicher Masten dokumentiert worden.

Die ersten größeren Erfolge der Lobbyarbeit zeigten sich in Baden-Württemberg. Hier wurde bereits 1991 die Errichtung von “Killermasten” über eine Landesverordnung verboten. Beharrliches Engagement der NABU-Bundesarbeitsgruppe und gleichgesinnter Vogelschützer führte schließlich dazu, dass der Vogelschutz an Energiefreileitungen im April 2002 erstmals verbindlich im Bundesnaturschutzgesetz (§ 53) verankert werden konnte.

Arbeit auf internationaler Ebene

In den letzten Jahren wurden die Bemühungen international fortgesetzt und intensiviert. Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wurde im September 2002 ein Maßnahmenkatalog für die 7. Vertragsstaatenkonferenz der Bonner Konvention zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (CMS) auf den Weg gebracht und zusammen mit einer entsprechenden Resolution von den rund 90 Vertragsstaaten unterzeichnet. Im Dezember 2004 verabschiedete auch die “Berner Konvention” (Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wild lebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume) entsprechende Empfehlungen für den Vogelschutz an Energiefreileitungen auf europäischer Ebene. Dennoch bleibt in Deutschland wie auch weltweit in den meisten Ländern noch vieles zu tun, insbesondere was die flächendeckende Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen betrifft. Sie kommt – wenn überhaupt – nur schleppend voran. So sind trotz der bisherigen Erfolge auch in Deutschland noch längst nicht alle Stromleitungen und -masten vogelfreundlich. Und so stellen sie für einige Vogelarten noch immer Todesursache Nummer Eins dar.

Kontakt:

BAG Stromtod
Dr. Dieter Haas
Zillhauserstr.36
D-72459 Albstadt
DGHaas@web.de

Über den folgenden kommt Ihr auf die offizielle Seite der BAG Stromtod…

Bildquelle: (c)Dieter Haas




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