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Donnerstag, 14. Juli 2022

14. Juli 2022, 08:54    Webmaster

Umweltinformationsrecht ist kein Angriff auf den Waldumbau!


Das Landratsamt Kitzingen hat uns als anerkanntem Naturschutzverein die Herausgabe von Umweltinformationen verweigert. Wir sehen das als Angriff auf das Umweltrechtsbehelfsgesetz und haben deshalb geklagt.

Seit März 2022 hat Wildes Bayern in mehreren bayerischen Landkreisen gegen Schonzeitverkürzungen beim Rehwild geklagt – wir haben an hier ja immer wieder darüber berichtet. Der Landkreis Kitzingen wollte sich hingegen nicht in die Karten schauen lassen, obwohl er in insgesamt 64 Fällen ebenfalls die Schonzeit aufgehoben hatte. Wir betrachten das als einen Angriff auf das Recht von Umweltverbänden an, fragwürdige Pläne und Entscheidungen mit Auswirkungen auf die Umwelt gerichtlich überprüfen zu lassen. Deshalb haben wir nun Klage vor dem Verwaltungsgericht Würzburg eingereicht.

Zum Hintergrund: Das Umweltrechtsbehelfsgesetz gibt anerkannten Naturschutzvereinen wie uns die Möglichkeit, umweltrelevante Entscheidungen gerichtlich daraufhin überprüfen zu lassen, ob Vorschriften mit Umweltbezug eingehalten wurden. Es ist seit 2006 in Kraft und setzt eine Europäische Richtlinie um, deren Ziel es ist, Umwelt, Naturschutz und die Lebensbedingungen zu erhalten und wenn möglich zu verbessern sowie die menschliche Gesundheit zu schützen. Umgesetzt werden diese Ziele unter anderem durch Transparenz, also durch einen Einblick der Öffentlichkeit in die entsprechenden Vorgehensweisen der Behörden. Diesen Einblick in die zugrundeliegenden Beurteilungen der Reviere sowie in die Bescheide verweigerte uns das Landratsamt Kitzingen bei etwa zwei Dritteln der Reviere im Namen der Inhaber.

Die Argumente lassen aufhorchen: Da ist die Rede von der Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen, von politischen Gründen der Anfrage, der Angst vor Anfeindungen und einer negativen medialen Berichterstattung. Als völlig absurd empfinden wir jedoch die Aussage, unser Antrag auf Herausgabe von Umweltinformationen laufe dem öffentlichen Interesse am Waldumbau hin zu klimatoleranten Wäldern entgegen. Ein Verfallen in alte Denkmuster wurde ebenso in den Raum gestellt wie Repressalien gegen Jäger*innen, die Verantwortung für den Waldumbau übernähmen.

Wildes Bayern ist der festen Ansicht, dass Umweltauskünfte den Waldumbau in keiner Weise beeinträchtigen können, es sei denn, man wolle ihn auch mit rechtlich fragwürdigen Mitteln bewerkstelligen und eine effektive rechtliche Kontrolle aushebeln. Wir pochen deshalb auf das Recht der Öffentlichkeit, Entscheidungen von Behörden objektiv überprüfen lassen zu können. Ganz so, wie es Deutschland mit der Ratifizierung der Aarhus-Konvention festgelegt hat.

Bildquelle: (c)be-outdoor.de




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