Leider erreichten uns den ganzen Mai über immer wieder Hinweise auf forstliche Maßnahmen. Die Tatsache, dass die Balz- und Brutzeit in FFH-Gebieten und Raufußhuhn-Vorkommensgebieten nicht durchgeführt werden dürfen, scheint in manch staatlichen Forstbetrieben wenig zu interessieren.
Schon Anfang Mai hat Wildes Bayern bei der Naturschutzbehörde des Landkreises Miesbach Anzeige gegen den Forstbetrieb Schliersee erstattet, weil hier zur Brut- und Balzzeit verbotene Eingriffe in geschützte Bergwälder vorgenommen wurden.
In der Presse wurde das Thema aufgegriffen, und Forstbetriebsleiter Jörg Meyer ließ wissen, er sei sich „keiner Schuld bewusst“. Kann es wirklich sein, dass ein Betriebsleiter sein eigenes Naturschutzkonzept, das seines Unternehmens und auch dessen Waldbauhandbuch sowie das Staatsforstengesetz so wenig kennt? Sie alle schränken die forstliche Nutzung zur Balz- und Aufzuchtzeit von Raufußhühnern ein – nicht zuletzt, indem dem Unternehmen Bayerische Staatsforsten eine vorbildliche Nutzung ins Stammbuch geschrieben wurde.
Aber wo bleibt das Vorbild? Die Einschläge gehen weiter: Entlang der Westseite des Schwarzenbachs wurden in den vergangenen Wochen etwa ein Dutzend Hiebe durchgeführt und das Holz mittels einer mobilen Seilbahnanlage zur Forststraße geliefert. Hier leben Raufußhühner, deren Hennen jetzt auf Ruhe und die nötigen Ameisenhaufen sowie Beerensträucher angewiesen sind, um sich und ihre Jungen durchzubringen.
Tümpel und sumpfige Wiesen, wo seltene Amphibien leben und sich jetzt ebenfalls fortpflanzen, wurden von den großen Maschinen teilweise als Wendeplätze genutzt und als Lebensräume somit zerstört. Betroffen sein können zum Beispiel die geschützten Arten Gelbbauchunke, Bergmolch oder auch der Alpensalamander.
Wildes Bayern hat die Untere Naturschutzbehörde dringend gebeten, die forstlichen Maßnahmen im Schwarzenbachtal einstellen zu lassen. „Es geht uns nicht darum, notwendige forstliche Eingriffe, wie zur Borkenkäferbekämpfung, zu verhindern. Hier entsteht aber vielmehr der Eindruck, dass unter dem Eindruck des derzeitigen Holzmarktes auf Kosten bedrohter Arten möglichst viel Gewinn aus dem Bergwald herausgezogen werden soll“, so die 1. Vorsitzende von Wildes Bayern, Dr. Christine Miller.
Auch im Bereich des Staatsforstbetriebs Berchtesgaden sind uns Holzfällarbeiten gemeldet worden, teils im FFH-Gebiet Untersberg, also in einem Bereich, in dem sowohl Raufußhühner als auch Amphibien geschützt werden sollen. Sowohl das Naturschutzkonzept der Bayerischen Staatsforsten von 2009 als auch das Naturschutzkonzept für den Forstbetrieb Berchtesgaden sowie das Waldbauhandbuch der Bayerischen Staatsforsten aus dem Jahr 2018 halten fest, dass forstliche Maßnahmen während der Balz-, Brut- und Aufzuchtzeit von geschützten Tierarten, zum Beispiel Hasel-, Auer- und Birkwild sowie Spechtarten oder Steinadler, in den Vorkommensgebieten zu unterlassen sind. EU-rechtlich gelten diese Anforderungen sogar für alle Aufenthaltsgebiete der betroffenen Arten. Eine vorbildliche Bewirtschaftung unseres Staatswaldes sollte jedenfalls anders aussehen. Deshalb werden wir auch hier aktiv.
Danke für den großartigen Einsatz von Wildes Bayern auch in unseren Wäldern. Leider geht das große Holzen inzwischen völlig enthemmt weiter trotz bester Vorsätze der GRÜNEN bezüglich mehr Waldschutz im Koalitionspapier VOR der Ampel. Davon ist danach nicht mehr viel übriggeblieben, und auch die Hochglanzpapiere der BaySf lesen sich wie ein Märchen aus fernen Welten. Umso wichtiger ist es, dass die Wald, – Wild -und Artenschutzfrevel durch Wildes Bayern schonungslos offengelegt und angezeigt werden. DANKE!!!