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Mittwoch, 06. September 2023

06. September 2023, 14:15    office@wildes-bayern.de

Wildes Bayern Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2023 – Positionen zum Jagdgesetz und zu „Wald vor Wild“


Unsere zweite Frage lautete: Plant Ihre Partei Änderungen am Bayerischen Jagdgesetz, an der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Jagdgesetz (AVBayJG) oder der Richtlinie zu Hege und Bejagung des Schalenwilds? Wenn ja, welche?

Unsere dritte Frage* lautete: Wie beurteilt Ihre Partei den Leitsatz „Wald vor Wild“ im Waldgesetz?

In Bayern steht im Oktober die Landtagswahl auf dem Terminkalender. Wir, der Verein Wildes Bayern e. V., setzen uns als anerkannter Naturschutzverein für den Schutz der Wildtiere sowie der Natur unserer Heimat ein. Für uns und unsere Mitglieder ist es deshalb hoch interessant, vor der Landtagswahl im Oktober zu wissen, wie die einzelnen Parteien sich zu den Anliegen von Wild und Natur stellen.

* Die Parteien, die aktuell im Bayerischen Landtag sitzen, hatten sich vorab auf gewisse Formalitäten zur Übermittlung von Wahlprüfsteinen geeinigt. Dazu zählte, nicht mehr als 8 Fragen einzureichen, und zwar über ein Formular auf der Internetseite. Da der ursprüngliche Fragebogen von Wildes Bayern insgesamt 14 Fragen umfasste, wurden einige bei den Landtagsparteien gestrichen oder zusammengefasst. Hier kommt es also u. U. zu Abweichungen in den Antworten.

 

Blaue Schrift "AfD" mit rotem, nach oben schwingendem Pfeil darunter

(c) AfD

Aufhebung der Rotwildgebiete, Kritische Überprüfung und ggf. Abschaffung des forstlichen Gutachtens. Ansonsten möchte die AfD die Jagd so belassen, wie sie seit Jahren gut funktioniert. Verschärfungen des Waffenrechts lehnen wir konsequent ab und werden Lockerungen anregen, welche mindestens auf dem Grad an Regelungsfreiheit umliegender Länder ist.

Wir beurteilen den Satz (Anm. d. Red.: Wald vor Wild) negativ und stehen seit Jahren für „Wald mit Wild“. In der 18. Legislaturperiode hat die AfD auch einen Gesetzänderungsantrag zu Änderung des Waldgesetzes eingebracht um u.a. den Satz „Wald vor Wild“ zu streichen.

(c)Bayernpartei

Das Bayerische Jagdgesetz ist grundsätzlich gut. Änderungsbedarf sehen wir bei der Aufnahme weiterer Wildtiere im Jagdgesetz (siehe oben), der Leitsatz “Wald vor Wild” ist abzulehnen. Der Wald ist mehr als ein Wirtschaftsraum, der Leitsatz sollte “Wald mit Wild” lauten. Die Wildfütterung in der Notzeit ist eine bewährte Maßnahme und sollte auch für die Staatsforsten verpflichtend sein.

(c)CSU

Bisher sind von unserer Seite aus keine Änderungen am Bayerischen Jagdgesetz, an der AV BayJG oder der Richtlinie zur Hege und Bejagung des Schalenwilds geplant.

(c)FDP

Wir fordern die Erarbeitung einer bayerischen Wald-/Wildstrategie 2050, die sowohl den Zielen eines Waldumbaus als auch der Schaffung ausreichender Lebensräume für heimisches Schalenwild gerecht wird. Die Erarbeitung einer gemeinsamen Wald-/Wildstrategie durch Forstwissenschaftlerinnen und Forstwissenschaftler sowie Wildbiologinnen und Wildbiologen soll die Grundlagen für eine Entideologisierung des Wald-Wild-Konflikts schaffen: Sie soll einen Waldumbau ermöglichen und gleichzeitig ausreichende und artgerechte Lebensräume für heimische Wildtiere (Rotwild, Gamswild) gewährleisten.

(c)Freie Wähler

Derzeit sind keine konkreten Änderungen geplant, jedoch beabsichtigen wir, das Forstliche Gutachten weiterzuentwickeln. Hierbei sollen in den jeweiligen Aufnahmegenbieten neben dem Wildverbiss auch die Lichtverhältnisse erfasst und bei der Erstellung des Gutachtens mitberücksichtigt werden.

Wir FREIE WÄHLER unterstützen den Grundsatz „Wald vor Wild“, sehen das heimische Wild jedoch auch als wichtigen Teil des Ökosystems Wald an, welches es, wie den Wald auch, zu schützen gilt.

(c)Bündnis90 Die Grünen

Unsere Jagdpolitik berücksichtigt Ökologie und Tierschutz gleichermaßen. Dabei soll gelten: Wald vor Wild. Wir führen ein Wildtiermanagementgesetz ein, das die Interessen der Grundbesitzer*innen stärkt und konsequent durchsetzt. Wir wollen, dass die natürliche Verjüngung und dort, wo notwendig, Kulturen aus der Pflanzung aller heimischen Baumarten ohne Schutzmaßnahmen auf ganzer Fläche gelingen.

(c)oedp Bayern

Nein.

Der Grundsatz „Wald vor Wild“ aus dem Waldgesetz muss nach unserer Auffassung zusammen mit dem Jagdgesetz Art. 1(2) 1. (Dieses Gesetz soll […] dienen: einen artenreichen und gesunden Wildbestand in einem ausgewogenen Verhältnis zu seinen natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten) gesehen werden. Auch die folgenden Absätze des Jagdgesetzes thematisieren das Spannungsfeld zwischen Wild einerseits und Land- und Forstwirtschaft andererseits. Es Bedarf also eines ständigen Austarierens zwischen Wald und Wild.

(c)Tierschutzpartei

Eine Reform der Landesjagdgesetze muss her! Tierschützer mahnen seit Jahren, dass viele Regelungen der Jagdgesetzgebung nicht mehr mit dem Grundgesetz vereinbar sind, seitdem der Tierschutz zum Staatsziel erhoben wurde (Art. 20a Grundgesetz). Deshalb setzt sich unsere Partei für die vollständige Abschaffung der Jagd und des Jagdtourismus ein. Aus ethischen Gründen einerseits, aus ökologischen Überlegungen andererseits sollte der Gesetzgeber die Jagd verbieten und das Bundesjagdgesetz mitsamt den Landesjagdgesetzen abschaffen. In diesem Zusammenhang ist für die Vergabe von Mitteln zur Entwicklungshilfe die uneingeschränkte Beachtung und Durchsetzung internationaler Tierschutzabkommen seitens der unterstützten Länder zu einer notwendigen Voraussetzung zu machen. Jegliche Förderung mit Hilfe von Geldern für die wirtschaftliche Zusammenarbeit, die die Unterstützung oder Etablierung der Trophäenjagd in einem bestimmten Land vorsehen, ist abzulehnen und zu streichen.

Wenn es durch die massive Fütterung als Bestandteil der Hege nicht zu so großen Populationsdichten käme, würden sich „Verbissschäden“ im Rahmen halten. Der Jagddruck zwingt die Tiere zudem in die Wälder: Junge Bäume dienen zwangsläufig der Nahrungsaufnahme.

 

  • Die Linke – keine Antwort
  • SPD – keine Antwort

Bildquelle: (c)Wildes Bayern




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