In Bayern steht im Oktober die Landtagswahl auf dem Terminkalender. Wir, der Verein Wildes Bayern e. V., setzen uns als anerkannter Naturschutzverein für den Schutz der Wildtiere sowie der Natur unserer Heimat ein. Für uns und unsere Mitglieder ist es deshalb hoch interessant, vor der Landtagswahl im Oktober zu wissen, wie die einzelnen Parteien sich zu den Anliegen von Wild und Natur stellen.
Unsere erste Frage lautete: Welche konkreten Vorstellungen hat Ihre Partei bezüglich dem Umgang mit großen Beutegreifer-Arten (Monitoring, Eingriffsregelung, Ausbreitung, Schutz von Weidetieren) ?
a) Wolf
b) Bär
c) Luchs
d) Goldschakal
e) Fischotter
a) Wolf – Entnahme über die Artenschutzausnahmeverordnung, Monitoring gewünscht, Ausbreitung soll eingedämmt werden.
b) Bär – Keine Maßnahmen derzeit notwendig, dauerhafte Ansiedelung nicht erwünscht.
c) Luchs – kein Handlungsbedarf
d) Goldschakal – Ansiedelung nicht erwünscht, Monitoring erwünscht, Entnahme über Jagdrecht.
e) Fischotter – Entnahme über die Artenschutzausnahmeverordnung, Monitoring gewünscht, Ausbreitung soll eingedämmt werden.
a) Wolf
Die Wolfpopulation hat seit den ersten Zuwanderungen nach den Grenzöffnungen in Osteuropa massiv zugenommen. Der Wolf muss in das Bundesjagdgesetz aufgenommen werden, damit ein effektives Bestandsmanagement möglich ist. Weidetierhaltung muss auch ohne aufwändige Herdenschutzmaßnahmen, die zu Lasten der betroffenen Tierhalter gehen, möglich sein. Die Bestandskontrolle muss ein konfliktfreies Zusammenleben von Weidetieren, Wildtieren und Mensch ermöglichen.
b) Bär
Ähnlich wie beim Wolf haben auch die Zuwanderungen von Bären in den letzten Jahren zugenommen. Die Bärenbestände in den Ländern Süd-Ost Europas haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen und damit auch die Einwanderung von Bären in unser Land. Der Bär stellt nicht nur eine Gefahr für Weidetiere dar, auch vor Ställen macht der Bär nicht halt. Wie die Entwicklung in den Ländern Süd-Ost Europas zeigt, steigt auch die Gefährdung der Menschen, erst recht in einem dichtbesiedelten Gebiet wie Deutschland. Auch beim Bären ist ein einheitliches Management dringend erforderlich, verbunden mit einer klaren Entnahmerichtlinie bei sogenannten „Problembären“.
c) Luchs
Der Luchs wurde in vielen Gebieten erfolgreich wieder angesiedelt. Der Luchs gehört zu unseren heimischen Wildtieren und stellt keine Gefahr für Weidetiere, den Wildbestand oder den Menschen dar.
d) Goldschakal
Der Goldschakal ist ein invasiver Zuwanderer der sich in letzten Jahren immer mehr von Süd-Ost Europa kommend auch in Deutschland ausbreitet. Der Goldschakal stellt eine nicht zu unterschätzende Gefahr für unser Niederwild, insbesondere Federwild, Hasen, dar und sollte deshalb intensiv bejagt werden.
e) Fischotter
Der Fischotter stellt grundsätzlich eine Bereicherung unserer Natur dar. Allerdings können überhandnehmende Bestände, wie auch beim Biber, zu erheblichen Problemen bei der Fischereiwirtschaft führen. Besonders die Teichwirte sind hiervon betroffen, in diesen Fällen sollte die Entnahme von Fischottern möglich sein.
Den bayerischen Landwirtinnen und Landwirten, Weidetierhaltern und Teichwirten geben wir ein Schutzversprechen: Wölfe und andere Raubtiere müssen auf ein verträgliches Maß begrenzt und reduziert werden. Deshalb wollen wir die Entnahme von Wölfen und Fischottern dauerhaft ermöglichen. Ein erster Schritt in die richtige Richtung war hierbei die Verabschiedung der Wolfsverordnung am 25.04.2023. Es geht um den Erhalt unserer jahrhundertealten Kulturlandschaft. In Bayerns herrlicher Natur muss man sich ohne Angst frei bewegen und nachhaltig wirtschaften können.
Die exponentielle Ausbreitung des Wolfs sorgt für Probleme beim Natur-, Arten- und Küstenschutz in vielen Regionen Deutschlands und verursacht durch Angriffe auf Nutz- und Haustiere große Schäden. Wir brauchen ein regional differenziertes Bestandsmanagement, das europarechtskonform ausgestaltet ist.
Durch die Änderung der Artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung und der jagdrechtlichen Vorschriften wird es möglich, zur Abwendung ernster fischwirtschaftlicher Schäden ganzjährig Fischotter in der Teichwirtschaft zu entnehmen. Die Entnahme ist allerdings nur möglich, wenn es dazu keine zumutbaren Alternativen gibt, etwa eine Einzäunung.
Die Entnahme soll auch nur dort zulässig sein, wo das Auftreten des Otters ein Problem darstellt, wie insbesondere in den Teichbaugebieten in Franken, der Oberpfalz und Niederbayern, und dies unter Beachtung des Artenschutzrechts vertretbar ist. Der Erhaltungszustand der Population darf durch die Entnahme nicht verschlechtert werden.
Vorab: Wolf, Bär, Luchs und Fischotter unterliegen alle dem Anhang IV der FFH-Richtline, deshalb ist ein bundesweites Monitoring des Erhaltungszustands obligatorisch, das möchten wir auch weiterhin so beibehalten. Jedoch müssen dabei erkannte Änderungen des Erhaltungszustands auch berücksichtigt werden (im Weitern dazu nachfolgend unter a bis e).
a) Wolf
Wir FREIE WÄHLER fordern, dass der Schutzstatus des Wolfes auf europäischer Ebene überprüft wird, um sicherzustellen, dass er dem aktuellen Bestand und der Schutzwürdigkeit der Art entspricht. Der Schutz einer Art darf nicht ideologisch begründet sein, sondern muss anhand von festen Größen und potenziellen Gefahren für die Allgemeinheit und die Landwirtschaft definiert werden. Mit der bayerischen Wolfsverordnung besteht seit dem 01.05.2023 die Möglichkeit, Wölfe die ihre natürliche Scheu gegenüber Menschen und menschlichen Hab und Gut (einschließlich Nutztieren) verloren haben und eine Gefährdung darstellen, einfacher entnommen werden können. Zudem fordern wir wolfsfreie Gebiete zum Schutz der Kulturlandschaft und der Weidetierhaltung. Wölfe halten sich nicht an Grenzen und es kommt auf allen Seiten zu ähnlichen Problemen. Die Populationsgröße muss über die Grenzen hinaus erfasst werden, um ein realistisches Bild der Ausbreitung des Wolfes zu erhalten.
b) Bär
Bären sind in Bayern noch nicht endgültig heimisch, bis jetzt kommt es lediglich zu einzelnen Sichtungen von Tieren aus den Nachbarstaaten. Wichtig ist, dass wir auf eine mögliche Rückkehr von standorttreuen Bären vorbereitet sind. Auch hier gilt, dass Bären, denen es an Scheu gegenüber Menschen und Vieh fehlt, zeitnah und unbürokratisch entnommen werden müssen.
c) Luchs
Wir FREIE WÄHLER sehen in der derzeitigen Entwicklung der Luchspopulationen kein Problem, da er kein Kulturfolger ist und sich von Weidetieren fernhält. Die Ausbreitung ist lokal sehr beschränkt, daher sehen wir hier keinen Handlungsdruck.
d) Goldschakal
Der Goldschakal ist nicht besonders oder streng geschützt und besitzt daher einen geringeren Schutzstatus als Wolf, Bär oder Luchs. Zudem geht vom Goldschakal mit einem Gewicht von ca. 15 kg keine Gefährdung für Menschen und große Weidetiere aus. Gegenüber Übergriffen auf kleine Weidetiere genügen die gleichen Vorsichts- und Präventivmaßnahmen wie gegen Füchse. Bis jetzt kam es in Bayern zu keiner nachgewiesenen Paarung und lediglich einem Übergriff auf Nutztiere, daher erscheint für uns ein artspezifisches Monitoring derzeit nicht als erforderlich
e) Fischotter
Der Fischotter ist seit einigen Jahren wieder in Bayern heimisch. Das hat in den betroffenen Gebieten starken Einfluss auf Flora, Fauna und Teichwirtschaft. Wir fordern weiterhin eine Anpassung des Schutzstatus und eine Vereinfachung der Entnahme in Gebieten in denen es zu Zielkonflikten mit dem Artenschutz und der Teichwirtschaft kommt. Auch hier gilt, dass der Artenschutz nicht ideologisch begründet sein darf: Gefährdete Fischarten und Pflanzen müssen den gleichen Schutz genießen.
Luchs, Bär & Co sind als Rückkehrer Teil des Ökosystems Wald und tragen zu unserem langfristigen Ziel des natürlichen Gleichgewichts im Wald bei. Beispiele anderer Länder zeigen, dass ein Zusammenleben zwischen Wildtieren aller Art und Menschen möglich ist und auch in Bayern möglich sein muss. Wir GRÜNE setzen auf Aufklärung und Sensibilisierung sowie auf kluge Managementpläne. Wir wollen das Wildtiermonitoring stärken und dazu digitale Anwendungen und KI vermehrt einsetzen. Für ein regionales Wolfsmanagement, das dem Schutzstatus des Wolfes gerecht wird, mit dem aber ebenso die Weidewirtschaft erhalten bleibt, braucht es transparente und verbindliche Leitlinien wie Populationsentwicklungen abgebildet und regionale Populationsdichten ermittelt werden. Vom Goldschakal gibt es aus den letzten 10 Jahren nur drei gesicherte Nachweise aus Bayern. Den Fischotter wollen wir schützen, wo immer möglich und Bestandskontrolle inklusive Entnahme ermöglichen, wo nötig.
Oberstes Ziel der ÖDP ist die Herstellung bzw. Bewahrung eines guten Erhaltungszustandes von Arten und Lebensräumen. Uns ist bewusst, dass es dabei zu Zielkonflikten kommt. So leisten Weidetierhaltung und extensive Teichwirtschaft einen notwendigen Beitrag zum Erhalt äußerst schützenswerter Lebensräume. Die Schwierigkeiten die Fischotter und Wolf hier bereiten erkennen wir. Uns ist auch bewusst, dass deren Populationen momentan stark ansteigen, möglicherweise sogar exponentiell.
Um diese Zielkonflikte innerhalb des Naturschutzes zu minimieren und gleichzeitig das kulturelle Erbe von Weidetierhaltung und Fischerei zu bewahren, präferieren wir Schutzmaßnahmen, wie Zäunung, Vergrämung, Herdenschutzhunde etc. Der Staat muss für die Kosten aufkommen. Außerdem muss der Staat schnell, unbürokratisch und umfassend die Schäden ersetzen.
Uns ist bewusst, dass Schutzmaßnahmen nur eingeschränkt wirksam sind und teilweise andere Arten stark beeinträchtigen. In großflächigen Teichwirtschaften oder auf Almen und Alpen sind sie in der Regel nicht praktikabel. Hier befürworten wir eine Entnahme von Fischotter und Wolf unter folgender Voraussetzung: Der Erhaltungszustand derer Population ist gesichert gut. Das Landesamt für Umwelt hat dazu jährlich zu berichten. Beim Wolf soll bei der Entnahme zudem der Erhalt der natürlichen Scheu vor dem Menschen und Weidetieren im Vordergrund stehen.
a) siehe oben
b) Bären kommen bisher nur vereinzelt in Bayern vor. Ein guter Erhaltungszustand liegt nicht vor. Mit Ausnahme von gefährlichen “Problembären” befürworten wir gegenwärtig keine Entnahme. Landwirte sind schnell, unbürokratisch und umfassend zu entschädigen.
c) Der Luchs ist nach wie vor sehr selten. Die Schäden sind verkraftbar und eine Gefahr für Menschen ausgeschlossen. Wir befürworten seinen strengen Schutz.
d) Der Goldschakal kommt erst seit kurzem in Bayern vor. Wir fordern eine umfassendes Monitoring zu seiner Bestandsentwicklung und zu den Auswirkungen auf die heimische Tierwelt.
e) siehe oben
Grundsätzlich gilt und ist von Naturschutzverbänden bestätigt, dass dort, wo die Natur sich selbst überlassen bleibt, sich die Populationen von Wildtieren von selbst regulieren.
Überdies fordern wir:
Bayern. Den Fischotter wollen wir schützen, wo immer möglich und Bestandskontrolle inklusive Entnahme ermöglichen, wo nötig.
Bildquelle: (c)Wildes_Bayern_Hanna_321, Wahlprüfsteine - Antworten Bayernpartei2, Wahlprüfsteine - Bayernpartei_, Wahlprüfsteine - Freie Wähler, Wahlprüfsteine - Tierschutzpartei, (c)Naturfotografie Hofmann - Wildes Bayern Wahlprüfsteine, (c)Wildes Bayern - Logos Wahlpruefstein Bayernpartei, (c)Wildes Bayern - Wahlprüfsteine Bayernpartei, (c)Tierschutzpartei, (c)Bündnis90 Die Grünen, (c)Freie Wähler, (c)FDP, (c)oedp Bayern, (c)Wildes Bayern, (c)CSU