Die Welle der Schonzeitaufhebungen rollt wieder – diesmal auch im Landkreis Roth. Dort hat die Untere Jagdbehörde am Landratsamt vier Revieren im Landkreis genehmigt, Rehböcke und einjährige weibliche Rehe schon ab Anfang April statt, wie im Gesetz festgelegt, ab 1. Mai zu schießen. Nach unseren Erfahrungen der letzten Jahre haben wir beschlossen, dagegen zu klagen, damit ein Gericht prüft, ob die Bescheide rechtmäßig erlassen wurden. Unsere Erfahrungen aus den letzten Jahren sprechen dagegen: Immer wieder waren wir mit solchen Klagen erfolgreich, und die Gerichte haben uns bestätigt, dass die unteren Jagbehörden fehlerhaft gearbeitet haben, nicht ausreichend gründlich waren und über ihren Ermessensspielraum hinaus gegangen sind.
Die Schonzeit für eine Tierart aufzuheben, ist kein Pappenstiel, auch wenn die Behördenleiter das anders zu sehen scheinen. Wild zu früh im Frühjahr zu bejagen, verhindert, dass die Tiere nach dem Winter draußen auf den Wiesen die notwendigen Nährstoffe, zum Beispiel für die Aufzucht der Kitze, aufnehmen können. Wer sie dabei stört, jagt sie in den Wald und erreicht mehr Waldschäden statt weniger. Wir sehen in dem Vorgehen zudem ein hohes Tierschutzrisiko, weil trächtige Rehgeißen im April noch nicht so deutlich von einjährigen weiblichen Tieren unterscheidbar sind wie im Mai. Es besteht also die erhöhte Gefahr, dass statt einem einjährigen Reh eine hoch schwangere Geiß erlegt wird. Und nicht zuletzt werden auch andere Tierarten, darunter geschützte Vögel, von Jagdaktivitäten in der Brut- und Aufzuchtzeit massiv beeinträchtigt. Nicht umsonst erlassen viele Gemeinden dieser Tage Betretungsverbote für Naturflächen!
Danke für die guten Argumente und die beabsichtige Einreichung von Klagen gegen die Verkürzung der Schonzeit. Viele Wildtiere sind im April noch trächtig oder haben bereits ihre Jungtiere. Da sollte Ruhe im Revier herrschen, nicht reger Jagdbetrieb.
Hoffe wirklich sehr, dass sich die befassten Gerichte wieder für einen vernünftigen Umgang mit Wald und Wild entscheiden.
Auch von mir ein herzliches Dankeschön an „Wildes Bayern“ für das Engagement und konsequente (gerichtliche) Vorgehen gegen diese rehwildfeindliche Einstellung nicht nur der antragstellenden Jagdausübungsberechtigten, sondern gerade auch der hierüber entscheidenden und in wildbiologisch-fachlicher Hinsicht entweder überforderten oder die Faktenlage ignorierenden Unteren Jagdbehörden.
Das allein wird nach meiner Einschätzung leider nicht ausreichen, um künftige Anträge auf Schonzeitaufhebungen, und daraus resultierend weitere verwaltungsgerichtliche Streitverfahren, zu verhindern. Sowohl in Bayern als auch im Rest der Bundesrepublik wäre hierzu eine einheitliche Anpassung der gesetzlichen Regelungen (Jagdzeitenverordnungen) dahingehend erforderlich, den Aufgang der Jagdzeit – wieder – auf den ursprünglichen Status quo, also frühestens 01. Mai, festzulegen. Naiv zu glauben, dass dies möglich und realisierbar ist, weshalb es wohl oder übel bei weiteren gerichtlichen Auseinandersetzungen bleiben wird.