Dass sich Deutschland von fossilen Energieträgern unabhängig machen sollte, ist uns allen wohl nicht erst seit Beginn des Ukrainekriegs klar. Allerdings ist dieser Zwang aus Sicht von Wildes Bayern kein Freibrief dafür, den Ausbau der Windkraft jetzt ohne Rücksicht auf naturschutzrechtliche und demokratische Regeln einfach durchzuboxen. Genau dieses Bild jedoch liefern Wirtschaftsminister Robert Habeck und Umweltministerin Steffi Lemke von Bündnis 90/Die Grünen gerade ab.
Für uns hoch ärgerlich ist der Umgang der Grünen in der Bundesregierung mit ihren vermeintlichen Verbündeten, den Umweltverbänden, mit unserer Demokratie und letztlich mit der Natur. Festzumachen an der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, die vor allem den massiven Ausbau der Windkraft ermöglicht. Unter anderem werden dafür die artenschutzrechtlichen Überprüfungen “standardisiert” und beschleunigt. 20 Vogelarten wurden aus der Prüfliste bei Windkraftvorhaben gestrichen, darunter seltene und geschützte Arten Bayerns, wie der Schwarzstorch, alle Raufußhühner, Wachtelkönig und Waldschnepfe. Der Entwurf ist aus Sicht von Naturschutzverbänden wie unserem Partnerverband VLAB oder auch der Naturschutzinitiative hoch diskussions- und verbesserungsbedürftig, siehe dazu auch unseren Blogbeitrag vom 12. April mit dem Eckpunktepapier des VLAB.
Doch zu keinem dieser Schritte kam es: Das Bundesumweltministerium war sich nicht zu schade, den Entwurf (genannt: “Entwurf einer Formulierungshilfe”) an einem Freitagabend nach 13 Uhr zu verschicken und eine Rückmeldungsfrist bis Montag Dienstschluss zu setzen. Der VLAB monierte das in seiner Antwort, lieferte aber fristgerecht bis 13. Juni abends eine knappe Stellungnahme. Den entsprechenden Beitrag auf der VLAB-Internetseite findet Ihr hier, den der Naturschutzinitiative (“Grüne Scheinbeteiligung”) hier.
Und dann das: Bereits am 15. Juni tagsüber wurden im Bundestag die Gesetzesänderungen durchgewunken und der massive Ausbau der Windkraft beschlossen. Ob alle Stellungnahmen überhaupt gelesen, geschweige denn geprüft wurden, darf bezweifelt werden.
Heißt es jetzt auch noch Windkraft statt Demokratie? Diese Frage stellen zum Glück nicht nur wir uns. Offenbar hat ein juristisches Gutachten im Auftrag des NABU seinen Weg ins Justizministerium gefunden. Mit dem Fazit: Das Gesetz ist mehr als rechtlich bedenklich! Und die Vorgehensweise hinterfragenswert. Den entsprechenden Beitrag dazu findet Ihr hier.