Das war eine freudige Weihnachtsüberraschung: der BUND in Nordrhein-Westfalen zog für die Beibehaltung der Schonzeit für Rehe im April vor Gericht (Jawohl, der Bund für Umwelt und Naturschutz und nicht etwa eine Jägervereinigung). Und das Verwaltungsgericht Köln gab den Naturschützern Recht. Der Rhein-Sieg-Kreis hatte die Schonzeit für Rehe in sechs Gemeinde über eine sogenannte Allgemeinverfügung vom 1. bis 30. April 2025 aufgehoben., wie auch schon in den Jahren zuvor. Die Begründung – das Übliche: Kalamität, Wiederbewaldung, Klimawandel, alles so schlimm und ohne natürliche Pflanzenfresser tut sich der Forstwirt halt einfach leichter, meint er. Doch diesmal sprang der Kreisverband des BUND den Rehen bei und erstritt am 27. November 2025 ein für NRW wegweisendes Urteil. Die Richter folgten dabei den Entscheidungen, die Wildes Bayern sowohl im Landkreis Regensburg wie auch vor dem Bundesverwaltungsgericht, erkämpft hatte. Im Grunde geht es einfach darum, dass die Jagd nicht nur Dienstleister für (vermutlich weitgehend hilfloses) forstliches Handeln, sondern immer ein Eingriff in die Natur ist. Rehe sind Teil der Natur und deshalb muss man sie mit Blick auf den Naturschutz und, auch das ein wichtiges Argument, unter Berücksichtigung des Tierschutzes behandeln. Die Argumentation des Gerichtes folgt dabei weitgehend auch unseren Forderungen. Das Urteil vom 27. November 2025 hat das Aktenzeichen 8 K 3702/25.
Einen Bericht des BUND über die gekippte Schonzeitaufhebung findet Ihr hier:
https://www.bund-nrw.de/presse/detail/news/bund-erkaempft-schonzeit-fuer-rehe-zurueck/
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An das Team von Wildes Bayern,
als aktiver Jäger, der sich nicht als Schädlingsbekämpfer sieht, kann ich euch nur Gratulieren.
Die Herren vom BJV und DJV sollten sich in Grund und Boden schämen.
Macht weiter so, ihr seit aktuell wohl die einzige Instanz, die Reh, Gams und Rotwild eine Stimme verleihen.
Hans Winkler