Blogpost
Donnerstag, 24. Februar 2022

Scrollicon
Wildes Bayern beschreitet juristisches Neuland für Wildtiere
24. Februar 2022, 13:31    Webmaster

Wildes Bayern beschreitet juristisches Neuland für Wildtiere


Können Abschusspläne und jagdliche Maßnahmen, die ökologische Zusammenhänge missachten, künftig auf den Prüfstand gestellt werden? Diesen Schluss legt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 22. Februar nahe. Es hat über die Klage von Wildes Bayern gegen den Abschussplan für Gämsen in der Kürnach entschieden. Die schlechte Nachricht: Die Klage wurde abgewiesen. Die mögliche gute Nachricht: Die Abweisung ist wohl nur inhaltlich begründet. „Wir gehen fest davon aus, dass die 8. Kammer des Gerichts dem Verein die Klagebefugnis zugesprochen hat“, so Dr. Michael Pießkalla, Prozessvertreter des Vereins. Das würde bedeuten, dass Wildes Bayern e. V. grundsätzlich Abschusspläne und jagdliche Maßnahmen gerichtlich überprüfen lassen könnte.

Ein erster großer Erfolg unserer Klage war, dass das Landratsamt seine Abschussplanbescheide für 2021 außer Vollzug setzte und den Abschuss stoppte. Zwölf Gämsen wurden vor dem Abschuss bewahrt, und die Population bekam mal eine Atempause, auch wenn das Gericht letztlich gegen unsere Klage entschied.

Bemerkenswert fanden wir allerdings die Ausführungen des zuständigen Berufsjägers des Forstbetriebs Sonthofen im Prozess. Man habe früher auf Drückjagden „unabsichtlich“ zu viele Gämsen geschossen,
teilte er mit, daher wolle man heute ein großes Kontingent, damit bei den Drückjagden bedenkenlos Gämsen freigegeben werden könnten.

Bedenkenlos Gämsen freizugeben halten wir aus zwei Gründen für keine gute Idee: Aus wildbiologischer Sicht muss die kleine Population in der Kürnach, die auf bayerischer Seite realistisch auf deutlich unter 60 Stück geschätzt werden muss, äußerst zurückhaltend und sensibel bejagt werden – zumal deren Struktur unbekannt ist. Und die Sichtweise des Forstbetries lässt aus unserer Sicht befürchten, man wolle so viele Gämsen wie möglich loswerden.

Ob Wildes Bayern e.V. gegen das Urteil Rechtsmittel einlegt oder nicht, wird nach Vorlage der Urteilsbegründung entschieden.

Bildquelle: (c)Naturfotografie Hofmann - Pressemeldung Wildes Bayern




Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*

*

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.









Aktuelle Informationen



Serie Wildkrankheiten: Vogelgrippe als Artenschutzproblem Wie schon hier im Blog angekündigt, wollen wir in einer Beitrags-Serie über Wildkrankheiten genauer hinschauen, welche Krankheiten derzeit eine Bedrohung…

Donnerstag, 10. September 2026
Jetzt lesen
Großartige Naturfilme und -Festivals im Gange! Der frühe Herbst ist die Saison der Naturfilmfestivals in ganz Deutschland, und wir sind schon wieder sehr gespannt, welche faszinierenden…

Mittwoch, 09. September 2026
Jetzt lesen
Feld- und Schneehase: Wie teilen sie sich die Nahrung? Der Klimawandel verändert unsere Bergnatur gravierend, und viele Arten passen sich an, indem sie ihre Lebensräume verschieben. Eine solche Verschiebung,…

Mittwoch, 09. September 2026
Jetzt lesen

Mitglied werden