Das Bundeskabinett hat am 13. April den vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Verschärfung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen beschlossen. Der BJV lehnt die neue waffenrechtliche Personenüberprüfung bei Jagdscheinerteilung ab und hat dazu die folgende Pressemitteilung veröffentlicht:
“Durch das Bundeskabinett wurde vor wenigen Tagen ein ‘Gesetz zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen’ beschlossen. Der Entwurf fordert vor der Erteilung von Jagdscheinen und Waffenbesitzkarten künftig weitere behördliche Stellungnahmen. Neben der Bundespolizei und dem Zoll sollen bei der Überprüfung auch die Gesundheitsämter befragt werden. Der Entwurf sieht dabei vor, diese auch von ihrer Schweigepflicht entbinden zu können. Zudem würde derjenige, der eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragt, dem Gesundheitsamt dauerhaft die Befugnis erteilen, gesundheitsbezogene Daten an die Waffenbehörde herauszugeben. So können körperliche oder psychische Merkmale, die im Laufe des Lebens eines jeden einmal auftreten können, zum dauerhaften Verwehren des Jagdscheines führen, obwohl das Merkmal nichts mit der waffenrechtlichen Eignung und dem Waffenbesitz zu tun hat.
Der Bayerische Jagdverband lehnt dieses Gesetz ab. Der Präsident des Bayerischen Jagdverbandes kritisiert das Vorgehen scharf: ‘Die Forderung der Entbindung des Arztes von seiner Schweigepflicht ist völlig unangemessen und überzogen. Ich halte diese Forderung zudem für verfassungswidrig’.”
Einen weiteren interessanten Artikel zum Thema findet Ihr hier:
Neuer Gesetzesentwurf: Verlängerung des Jagdscheins nur noch mit Nachfrage beim Gesundheitsamt?