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Freitag, 28. Oktober 2022

28. Oktober 2022, 15:56    office@wildes-bayern.de

Brandenburger Jagdgesetz – der Horror-Entwurf zu Halloween


Der Kampf um eine Novelle des Brandenburger Jagdgesetzes geht in eine neue Runde und erinnert zunehmend an eine Geisterbahn ohne Exit. Der Entwurf, ein rein forstorientiertes Pamphlet, das den Geist der Forstindustrie und ihren Lobbyorganisationen aus allen Poren atmet, kann Jägern wie Wildtierschützern nur die Zornesröte ins Gesicht treiben. Motto: “Waldwirtschaft und Jagd gehören in eine Hand!” Dass das nach Ansicht der Verfasser natürlich nicht die Hand des Jägers sein soll, versteht sich von selbst. Aber wenn die Jagd in der Hand der profitorientierten Unternehmer liegt, wer schaut dann noch auf Natur und Wildtiere?

“Auf das Instrument der Abschussplanung soll in diesem Gesetzentwurf weitgehend verzichtet werden”, heißt es da ganz unverblümt, denn das sei überaltetes Gedankengut aus den 1930er Jahren und stehe einer “bedarfsgerechten Absenkung des Rot- und Damwildbestandes entgegen”. Also einfach nur noch schießen, welches Geschlecht und welches Alter man dabei erwischt, kann man ja hinterher schauen (oder auch nicht).

(c)Screenshot Webseite Landesjagdverband Brandenburg

Der feuchte Traum jedes Kleinforstbesitzers ist allerdings im Paragraph 10 angelegt:

“Waldbesitzer-Begehungsschein

(1) Jagdausübungsberechtigte haben die Jagd in ihren Jagdbezirken durch Wald-besitzende zu dulden (Waldbesitzer-Begehungsschein).

(2) Voraussetzung ist eine zusammenhängende Waldfläche von mindestens drei Hektar. Der Waldbesitzer-Begehungsschein umfasst komplette Flurstücke”

In jedem Jagdrevier soll es also künftig Mini-Eigenjagden von drei Hektar geben, auf denen der Waldbesitzer – dank abgeschafftem Abschussplan – auf jedes Stück Wild zünden kann, wie er lustig ist. Dreht man diese Fantasie mal um und schaut sie sich aus der Perspektive des Wildes an, heißt das: Wenn zum Beispiel draußen im Feld im Winter wieder mal nur braune Schollen und kein Fetzchen Äsung oder Einstand zu finden sind, dann wird der einzig verbleibende Rückzugsraum künftig zur Todesfalle.

Selten hat man einen Entwurf gesehen, der von solch ungehemmtem Willen zur Ausrottung von Wild und Naturverachtung beseelt war.

Bildquelle: (c)Vivienne Klimke, (c)Screenshot Webseite Landesjagdverband Brandenburg




Ulrich Schauff schrieb:


Man sollte meinen, daß das Brandenburger Landwirtschaftsministerium in Person seines grünen Ministers Axel Vogel aus der schallenden Ohrfeige gelernt haben sollte, die er dank der maßgeblichen Initiative und des enormen Widerstandes des LJV Brandeburg e. V. und der Jägerschaft, der betroffenen ländlichen Verbände und insbesondere auch der Unteren Jagdbehörden für seinen ersten, aufgrund schwerwiegender fachlicher sowie verfassungsrechtlicher Mängel förmlich in der Luft zerrissenen Entwurf eines neuen Landesjagdgesetzes (LJagdG) erhalten hat. Aber weit gefehlt und naiv ist, wer an die vielleicht doch zumindest noch in Ansätzen vorhandene Einsichts- und Lernfähigkeit eines Herrn Vogel geglaubt hat.

Stattdessen hat er still und heimlich einen 2. LJagdG-Entwurf seiner Staatskanzlei vorgelegt, der anschließend dem „parlamentarischen Verfahren“ zugeleitet werden soll, OHNE DASS DIE ZU BETEILIGENDEN VERBÄNDE GELEGENHEIT ZUR EINSICHT UND STELLUNGNAHME hatten (sh. auch „Wild und Hund“, Ausgabe21/2022, S. 80). Das an sich ist schon eine Unverschämtheit und Anmaßung sondergleichen, die nach meinem Dafürhalten nicht nur (landes-) verfassungsrechtliche Schritte, sondern auch ein disziplinarrechtliches Tätigwerden mit entsprechender dienst- und fachaufsichtlicher (Zurück-) Weisung der Staatskanzlei in Gestalt des Ministerpräsidenten höchstselbst mit der nur ihm obliegenden „Richtlinienkompetenz“ erfordert. Aber damit nicht genug, stellt dieser der 2. Entwurf zudem keine umfassende Überarbeitung dar, der die zahlreichen fachlich-rechtlichen Stellungnahmen, Bedenken und Vorschläge aus dem 1. Entwurfsverfahren berücksichtigt, wie jeder halbwegs vernünftige und lernfähige Mensch es hätte erwarten dürfen, sondern der lediglich aus redaktionellen Änderungen besteht und mit einem solchen „Blödsinn“, wie dem in obigem Beitrag dargestellten Waldbesitzer-Begehungsschein, noch verschlimmbessert wurde.

Man muß sich diesen Irrsinn und die damit einhergehenden Konsequenzen, welche hinter und in dieser Regelung stecken, wirklich einmal vorstellen und „auf der Zunge“ zergehen lassen! Der Kritik des Präsidenten des LJV Brandenburg e. V., Herrn Dr. Dirk-Henner Wellershoff, über den erneuten Alleingang des Herrn Vogel, der mit seinem Verhalten und diesem unsäglichen 2. Entwurf erneut nur seine „persönlichen Ideologien“ durchsetzen will und dem offenbar „jegliches Demokratieverständnis“ (und wohl auch rechtsstaatliches Denken und Handeln ) abhanden gekommen zu sein scheint, ist aus meiner Sicht vollumfänglich zuzustimmen und nur insofern noch etwas hinzuzufügen, als dass solche fachliche Inkompetenz, ideologische Borniertheit und Unbelehrbarkeit nicht nur, aber besonders häufig bei Politikern der grünen Farbe ja nichts Neues sind.

Bleibt nur zu hoffen und zu wünschen, dass der von Herrn Dr. Wellershoff angekündigte „massive Widerstand“ die gleiche Resonanz erzielen und ebenso erfolgreich sein wird wie beim 1. Entwurf, damit auch dieser 2. Entwurf dort hinkommt, wo er hingehört: in die Tonne! Und vielleicht bekommen das Land Brandenburg und seine Jäger dann auch endlich einen neuen Landwirtschaftsminister…

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