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Montag, 12. Januar 2026

Scrollicon
Auf einer Wiese zwischen Büschen ein Haufen Schutt
12. Januar 2026, 18:50    Christine Miller

Brecheranlage am Grünten – Wildes Bayern bezieht Stellung


Nach dem Beschluss des Kreistags Oberallgäu vom Oktober 2024, die Brecheranlage am Grünten zu erweitern (s. u.), ist die Gemeinde Rettenberg in die Planung eingestiegen – und musste dazu die betroffenen Umweltverbände anhören. Wildes Bayern hat natürlich eine Stellungnahme eingereicht.

Darin lehnen wir das Vorhaben ab. Unter anderem ist nämlich nach wie vor ungeklärt, auf welcher naturschutz- und baurechtlichen Grundlage überhaupt der bestehende Betrieb seit vielen Jahren innerhalb des Landschaftsschutzgebiets ausgeübt wurde. Wir vermissen eine transparente Darstellung der Genehmigungslage, zum Beispiel etwaiger Befreiungen, Duldungen oder vollzugsrechtlicher Entscheidungen. Trotzdem wird in der aktuellen Planung die bestehende Anlage als Grundlage für die geplante Erweiterung genommen. Ein möglicherweise rechtswidriger Zustand darf aus unserer Sicht jedoch auf keinen Fall als planerische Ausgangslage oder Rechtfertigung dienen, ohne zuvor nachvollziehbar aufgearbeitet zu werden.

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Wir kritisieren auch, dass geschützte Biotope, insbesondere nach § 30 BNatSchG, weiterhin relativiert werden, indem bestehende Beeinträchtigungen als Argument für eine geringere Schutzwürdigkeit herangezogen werden. Eine fachlich belastbare Klärung, auf welcher Grundlage diese Einschätzung erfolgt, und ob bereits unzulässige Eingriffe stattgefunden haben, fehlt.

Ebenso bleiben die Wirkungen von Lärm, Staub und Licht, Straßen-bzw. Schwerlastverkehr usw., u. a. auf das umliegende Landschaftsschutzgebiet, den Naturpark Nagelfluhkette sowie angrenzende sensible Lebensräume und Erholungsräume unzureichend betrachtet. Nicht nachvollziehbar geprüft und abgearbeitet wurden außerdem übergeordneten Aspekte, wie die Vereinbarkeit mit den Zielen des Landschaftsschutzgebiets, des Naturparks Nagelfluhkette, mögliche Auswirkungen auf Alpenkonvention, Alpenplan, kartierte Alpen- und Flachlandbiotope oder die Frage einer strategischen Umweltprüfung im Zusammenhang mit der Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung.

Wildes Bayern nimmt deshalb wie folgt Stellung: Solange die Genehmigungslage des bestehenden Betriebs nicht transparent geklärt, die naturschutzfachlichen Auswirkungen umfassend und wirkraumbezogen bewertet und die rechtlichen Grundlagen des Vorgehens nachvollziehbar dargelegt werden, ist das Verfahren
nicht tragfähig. Ein Vorgehen, das auf der Fortschreibung eines ungeklärten oder möglicherweise rechtswidrigen Zustands aufbaut und diesen planerisch verfestigt, lehnen wir klar ab.

 

 

UPDATE 28.10.2024: Der Beschluss im Oberallgäuer Kreisrat ist am Freitag gefallen. Das Landschaftsschutzgebiet am Grünten wird um 1,6 ha verkleinert, damit ein Baggerbetrieb dort eine Brecheranlage betreiben kann…

Schade, dass sich die SPD-Fraktion nicht durchsetzen konnte. Sie hat dagegen gestimmt aus folgenden Gründen:

„1. Wir wollen keinen Präzedenzfall, so dass weitere Anträge auf Herausnahme folgen.
2. Falsches Signal, dass nur bei genügend Unverforenheit irgendwie überall gebaut werden kann. Es wird dann schon genehmigt werden, egal wie.
3. Das Argument es sei nur eine kleine Fläche und es sind nur 0,02 Prozent, ist nur eine Verharmlosung, denn es sind 1,6 Hektar. laut Gesetz sollen Landschaftsschutzgebiete vergrößert, nicht verkleinert werden. Wir sind gegen die Verkleinerung. Markus Kubatschka“

Zur Berichterstattung in der Allgäuer Zeitung (hinter Bezahlschranke) kommt Ihr hier

Den interessanten Kommentar dazu von Seiten der SPD-Fraktion findet Ihr hier bei Facebook

Ursprüngliche Meldung vom 24. Oktober 2024

Zwischen Rettenberg und Wertach liegt das Landschaftsschutzgebiet „Grünten-Großer Wald“ mit kartierten Flachlandbiotopen darin.

Doch genau dort entdeckte Naturschützer Robert Wörz 2021 auch eine befestigte Betriebsfläche mit einer Zufahrt, zwei Gebäuden und verschiedenen Ablagerungen sowie frischen Geländeauffüllungen. Beim Vergleich mit früheren amtlichen Karten stellte er fest, dass das Betriebsgelände wohl über Jahre hinweg in den geschützten Bereich hinein erweitert wurde. Teile des Biotops waren zerstört und bebaut worden.

Eine entsprechende Anfrage ans Landratsamt brachte laut Wörz heraus, dass die Sache bekannt war, Gemeinde und Regierung nach einer „Lösung“ suchten, eine Überprüfung vor Ort nicht erforderlich sei (!), eine naturschutzrechtliche Erlaubnis bislang nicht erteilt wurde, angeblich keine dauerhaften Geländeveränderungen durchgeführt würden und eine Einstellung der Arbeiten auch nicht veranlasst worden war.

Heute, drei Jahre später, ist auch bekannt, wie die „Lösung“ aussehen soll: Das Landschaftsschutzgebiet „Grünten, Großer Wald, Deutsche Alpenstraße und Wertachtal“ soll beschnitten werden, um einem Bagger- und Tiefbaubetrieb ein größeres Betriebsgelände zu ermöglichen.

Es ist nur ein Beispiel von vielen, die wir aktuell beobachten. Auch im Bayerischen Wald zum Beispiel schnippelt man gerne scheibchenweise am geschützten Gebiet herum. Gut, wenn Naturschützer vor Ort mit wachen Augen durch die Landschaft gehen und sich auch trauen, ihren Protest zu äußern!

Die Entscheidung, am Grünten lieber Bagger als Bergblumen zu schützen, fällt voraussichtlich morgen, am 25. Oktober, im Kreistag Oberallgäu. Die Sitzung ist von 9 bis 12.30h im großen Sitzungssaal des Landratsamtes Oberallgäu in Sonthofen (1. OG), Oberallgäuer Platz 2, 87527 Sonthofen.

Alle Infos zum Vorgang findet Ihr auf der Internetseite von Robert Wörz hier

Hier eine wirklich sehr treffende TV-Sendung aus der Reihe „quer“ dazu

Bildquelle: privat




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