Das Umweltrecht hat einen Sieg errungen, dem unkontrollierten Flächenfraß wurde ein Prüfungsriegel vorgeschoben. Gemeinden und Häuslebauer werden diesen wohl eher verfluchen. Doch auch beim Bauen von notwendigen Wohnraum kann nicht gelten, dass der Zweck alle Mittel heiligt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Regelung im Baugesetz gekippt, wonach kleine Baugebiete ohne Umweltprüfung ausgewiesen werden können. Denn das EU-Recht sieht eigentlich vor, dass keine Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde von weniger als 10.000 Quadratmetern im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen. Angesichts der bei uns grassierenden Flächenversiegelung ist das aus unserer Sicht eine absolut sinnvolle Regelung. Zwar weiß jeder um die herrschende Wohnungsnot, allerdings wird diese ja zumeist nicht mit großzügigen Einfamilienhäusern in ländlichen Baugebieten gelöst, sondern viel eher in stadtrandnahen Großprojekten. Dort gilt die Umweltprüfungsvorschrift sowieso nicht.
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Einen informativen Beitrag dazu hat auch der Informationsdienst Umweltrecht in seinem Schnellbrief ab Seite 110 veröffentlicht
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