Am 30. Mai 2022 hat das Verwaltungsgericht Augsburg seine Entscheidung vom 22. Februar 2022 öffentlich gemacht, die Klage von Wildes Bayern gegen den Abschussplan für Gamswild 2021/22 im Bereich des Kürnacher Waldes abzuweisen.
Wir können dennoch zwei große Erfolge verbuchen: 1.) Die kleine Gamspopulation in der Kürnach blieb 2021 von der Bejagung weitgehend verschont und wurde vor allem nicht auf den großen Drückjagden freigegeben. Das bedeutet eine Atempause für den kleinen Bestand. Und 2.) Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Augsburg kam zu dem Ergebnis, dass wir als anerkannte Naturschutzvereinigung berechtigt sind, eine gerichtliche Prüfung von Abschussplanungen anzustrengen. Darauf werden wir bei Bedarf zurückgreifen, denn nicht nur in Sonthofen werden unserer Ansicht nach nicht nachhaltige und un-ökologische Abschusspläne aufgestellt.
Nachdem die DPA die Pressemitteilung des Gerichts aufgenommen hatte, haben diverse Medien deutschlandweit darüber berichtet. Auch das verbuchen wir als Erfolg für die Gams, auch wenn hier und da Fehler unterlaufen sind, zum Beispiel hat die Studie in der Kürnach nicht einen Bestand von 18 Stück ergeben, wie der BR berichtete, sondern eine Spanne von 18 bis maximal 51 in Kürnach und Adelegg (Baden-Württemberg) zusammen.
Bildquelle: (c)Wildes Bayern - Monika Baudrexl
Leider eine miese Formulierung der Artikel: “Jäger dürfen Gämsen im Allgäuer Kürnachtal nach einem Gerichtsurteil wieder auf beiden Seiten der Landesgrenze ins Visier nehmen.” Man impliziert, dass die Jäger darauf hingearbeitet haben, dass die Klage gekippt wird. Jedoch war genau das Gegenteil der Fall. Der Kreisjagdverband KE und der Bayrische Jagdverband haben dafür gekämpft, dass der Abschuss der Gämsen freigegeben wird. Dies wirft in der Bevölkerung wiedermal ein schlechtes Licht auf die Jägerschaft.
Korrektur: Die Jagdverbände waren natürlich zusammen mit den Verein “Wildes Bayern e.V.” gegen die Freigabe der Abschüsse.
Leider eine miese Formulierung der Artikel: “Jäger dürfen Gämsen im Allgäuer Kürnachtal nach einem Gerichtsurteil wieder auf beiden Seiten der Landesgrenze ins Visier nehmen.” Man impliziert, dass die Jäger darauf hingearbeitet haben, dass die Klage gekippt wird. Jedoch war genau das Gegenteil der Fall. Der Kreisjagdverband KE und der Bayrische Jagdverband haben dafür gekämpft, dass der Abschuss der Gämsen NICHT freigegeben wird. Dies wirft in der Bevölkerung wiedermal ein schlechtes Licht auf die Jägerschaft.