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Hallo Wildes Bayern,
Es gilt sogar die 2G plus Regel.
Vergleiche dazu die Veröffentlichung der BJV vom 26.11.2021.
Eine Richtigstellung ist angebracht.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Dittmann
Das machen wir gerne. Danke für den Hinweis!
Es ist doch einfach unglaublich mit welcher Überheblichkeit sich der Staatsforst über geltendes Recht hinwegsetzt. Man staunt immer wieder.
Es geht nur um das Schießen anständige Jäger tun da nicht mit