26. November 2021, 21:22 Webmaster
Eilmeldung: Keine Drück- und Bewegungsjagden, keine Sammelansitze bei Inzidenzen über 1000
Die 5. Bayerische Infektionsschutzverordnung schafft für Wildtiere in Bayern eine Atempause. In Landkreisen mit einer 7-Tage Inzidenz über 1000 sind Drück- und Bewegungsjagden ebenso wie Sammelansitze untersagt. Liegt die Inzidenz darunter gilt für diese Veranstaltungen die 2G+ Regel und der Jagdleiter muss für jede Jagd ein individuelles Hygienekonzept erstellen.
Obwohl die Vorgaben klar sind und gerade den Betriebsleiter der staatlichen Forstbetriebe und der BaySF bekannt sein müssen, gibt es doch „Schwarze Schafe“. Im Forstbetrieb Ruhpolding, der für einen besonders robusten Umgang mit Natur und Wildtieren bekannt ist, wurde noch zwei Tage nachdem die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis über die 1000er-Marke geklettert ist eine Drückjagd mit externen Schützen veranstaltet. Sachranger Bürger haben uns umgehend informiert. Nachdem auch der Leiter des Forstbetriebs an dieser Jagd beteiligt war, möglicherweise sogar als Jagdleiter, haben wir umgehend Anzeige erstattet und auch den Arbeitgeber informiert.
Man muss wissen, dass die Bayerischen Staatsforsten nicht nur „per Gesetz“ (Bayerisches Staatsforstengesetz) verpflichtet sind die Jagd vorbildlich auszuüben – und dazu gehört auf jeden Fall das Beachten der geltenden Gesetze und Regeln. Die Betriebe sind auch eine Art „mittelbare Staatsverwaltung“. Wer sich in solcher Position als leitender Angestellter über Verbote und Verordnungen hinwegsetzt, sollte nicht auf Verständnis und Milde hoffen.
Hallo Wildes Bayern,
Es gilt sogar die 2G plus Regel.
Vergleiche dazu die Veröffentlichung der BJV vom 26.11.2021.
Eine Richtigstellung ist angebracht.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Dittmann
Das machen wir gerne. Danke für den Hinweis!
Es ist doch einfach unglaublich mit welcher Überheblichkeit sich der Staatsforst über geltendes Recht hinwegsetzt. Man staunt immer wieder.
Es geht nur um das Schießen anständige Jäger tun da nicht mit