Seit Jahren kämpft Thomas Tscherne, Jagdpächter im Angertal bei Bad Hofgastein, gegen die überhöhten Abschusspläne der Jagdbehörde. Jetzt ist sein Kampf endlich von Erfolg gekrönt: Der Verwaltungsgerichtshof – die oberste gerichtliche Instanz in Österreich – hat klargestellt, dass ein Abschussplan immer auf dem tatsächlich vorhandenen Wildbestand aufbauen muss. Den hatte die Behörde aber nie ermittelt, sondern nur geschätzt, obwohl Tscherne seit Jahren darauf hinwies, dass die Grundlagen für die Abschussberechnungen nicht stimmen. Die Dokumentationen und Belege von Tscherne, die beweisen sollten, dass deutlich weniger Wild da war, wurden nicht in die Erwägungen mit einbezogen. Der Verwaltungsgerichtshof hob den Abschussplan für 2021 auf, das Landesverwaltungsgericht daraufhin auch den aktuell geltenden für 2022. Momentan läuft noch das Verfahren zum Abschussplan 2020.
Wir gratulieren und fühlen uns bestätigt: Widerstand gegen wildbiologisch nicht realistische und auch naturschutzfachlich oft zweifelhafte behördliche Abschusspläne ist geboten und notwendig!
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Bildquelle: (c)Screenshot Zeitungsbericht Thomas Tscherne, (c)be-outdoor.de / Petra Sobinger - Bei der Rotwildfütterung mit Thomas Tscherne