Von Solarmodulen überdecktes Grünland ist als Lebensraum für gefährdete Vogelarten kaum geeignet. Das ist eine der Feststellungen, mit denen der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts am 30. April 2024 den Bebauungsplan für den „Solarpark Tiste“ der Gemeinde Tiste im Landkreis Rotenburg in Niedersachsen vorläufig außer Vollzug gesetzt hat.
Der Park mit einer Fläche von 2,5 x 0,3 km sollte im Bereich eines Wiesenvogelschutzprojekts entstehen, das insbesondere dem Schutz des vom Aussterben bedrohten Großen Brachvogels dienen soll. Dagegen hat der NABU geklagt – und Recht bekommen.
Einen Bericht von Agrarheute.com zu diesem Thema findet Ihr hier
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