Blogpost
Dienstag, 07. Mai 2024

07. Mai 2024, 16:52    office@wildes-bayern.de

Gericht stoppt Solarparkbau wegen Vogelschutz


Von Solarmodulen überdecktes Grünland ist als Lebensraum für gefährdete Vogelarten kaum geeignet. Das ist eine der Feststellungen, mit denen der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts am 30. April 2024 den Bebauungsplan für den „Solarpark Tiste“ der Gemeinde Tiste im Landkreis Rotenburg in Niedersachsen vorläufig außer Vollzug gesetzt hat.

Der Park mit einer Fläche von 2,5 x 0,3 km sollte im Bereich eines Wiesenvogelschutzprojekts entstehen, das insbesondere dem Schutz des vom Aussterben bedrohten Großen Brachvogels dienen soll. Dagegen hat der NABU geklagt – und Recht bekommen.

Einen Bericht von Agrarheute.com zu diesem Thema findet Ihr hier

Bildquelle: Symbolbild HarmvdB/Pixabay




Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*

*

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.









Aktuelle Informationen



UPDATE Alpenschneehase: Noch bis Ende März Sichtungen melden Braune Augen, breite Pfoten, weißes Fell – das sind charakteristische Merkmale des Alpenschneehasen, das Tier des Jahres 2025. Die Deutsche…

Dienstag, 21. Januar 2025
Jetzt lesen
Biberabschuss im Oberallgäu: Nur auf rechtlicher Basis! UPDATE UPDATE: Wie das Landwirtschaftliche Wochenblatt am 13.1.25 vermeldet, plant der BN eine erneute Klage gegen den Biberabschuss im Oberallgäu... den…

Dienstag, 21. Januar 2025
Jetzt lesen
Neues Gutachten zur Greifvogelhaltung - das sagen Tierschützer und Falkner Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat im Dezember 2024 ein neues Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Greifvögeln und Eulen herausgegeben. Da…

Dienstag, 21. Januar 2025
Jetzt lesen

Mitglied werden