Der Ökologische Jagdverein (ÖJV) musste eine herbe gerichtliche Schlappe einstecken. Das Oberlandesgericht München gab in weiten Teilen einem Antrag des Vereins „Wildes Bayern“ statt, der eine einstweilige Verfügung gegen unwahre Behauptungen beantragt hatte. Dem ÖJV wurde „bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250 000 Euro, ersatzweise für den Fall der Uneinbringlichkeit Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten“ eine Reihe von Äußerungen über Wildes Bayern untersagt.
Auf seiner Homepage hatte der ÖJV im August 2020 unter dem Titel „Manche Jäger sind gleich, aber manche sind gleicher als andere!“ eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der Wildes Bayern mit Unwahrheiten und Unterstellungen in ein schlechtes Licht gerückt wurde. Das Münchner Oberlandesgericht erkannte in seinem 16 Seiten umfassenden Beschluss (Aktenzeichen 18 W 1481/20) zwei „unwahre Tatsachenbehauptungen“ sowie Meinungsäußerungen, die allerdings auf einer falschen Tatsachenbehauptung beruhen. Unter anderem unterstellte der ÖJV der Vorsitzenden von Wildes Bayern, Dr. Christine Miller, in der Pressemitteilung, sie sei kommentarlos über ein jagdliches Vergehen hinweggegangen, von dem sie Kenntnis erlangt hatte, weil der mutmaßliche Täter „aus dem Lager des Tierschutzes, der ,Community‘“ gekommen sei. Die Darstellung des ÖJV gipfelte in der Behauptung: „Und weil die eine Krähe der anderen kein Auge aushakt, schweigt die ansonsten sehr schlagkräftige Tierschutz- und Waidgerechtigkeitslobby nach dem Motto ,Manche Jäger sind gleich, aber manche sind gleicher als andere‘.“
Konkret bezog sich der Vorwurf des ÖJV auf einen Vorfall, bei dem in Oberammergau im Juni ein Rotwild-Alttier erlegt wurde. Dr. Christine Miller hatte diesen Verstoß schon im Juli angeprangert. Dennoch warf der ÖJV ihr in der Pressemitteilung vor, sie habe in diesem Fall „auf jeglichen Kommentar“ verzichtet. Als „Wildes Bayern“ sich mit Hilfe von Rechtsanwalt Prof. Dr. Gero Himmelsbach (ROMATKA Rechtsanwälte) dagegen wandte, erklärte sich der ÖJV zwar durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bereit, die Pressemitteilung teilweise zu ändern. Trotzdem verbreitete der ÖJV den Text unverändert weiter. Weil der ganze diffamierende Beitrag danach immer noch im Internet abrufbar war, erwirkte „Wildes Bayern“ die einstweilige Verfügung. Am Landgericht München II hatte der Antrag noch keinen Erfolg, wohl aber beim Oberlandesgericht. Die unwahren Behauptungen kosten den ÖJV inzwischen knapp 10.000 Euro. Zur Unterstützung hat er nun einen Spendenaufruf an seine Mitglieder verschickt.
Mit dem Motto der Pressemitteilung hatte der ÖJV auf einen Satz des englischen Autors George Orwell angespielt. Nebenbei belehrte der Richter des Oberlandesgerichtes den ÖJV: Die Abwandlung des Orwell-Zitats sei etwas missglückt. „Denn eigentlich müsste es heißen: ,Alle Jäger sind gleich, aber manche sind gleicher als andere‘!“ Zum ÖJV passt hingegen der Spruch „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht …“
Die freche Vorgehensweise des ÖJV in allen jagdlichen Angelegenheiten scheint mit diesem Urteil in ihre Schranken verwiesen zu sein.
Endlich mal!
Selten genug ist es ja, dass ein Gericht mal nicht zugunsten von Holzwirtschaftlern entscheidet. Herzlichen Dank an dem Verein “Wildes Bayern. Ich hoffe, dass der Neue Präsident des Landesjagdverbandes Bayern Herr Weidenbusch ,sich deutlich mehr und deutlich “lauter” für unser Wild einsetzt, als dies die Vorgänger Vocke und Schreder vermochten.