Irgendwie haben wir uns das doch schon gedacht, als 2019 im bayerischen Naturschutzgesetz die Gewässerrandstreifen verankert wurden. Also Schutzstreifen entlang der Ufer von Flüssen, auf denen keine Pestizide ausgebracht werden dürfen. Diese Schutzstreifen wurden nämlich nur für die Gewässer der Ordnung 1 bis 3 verlangt – also eher größere Gewässer. Keine Pufferzonen gibt es hingegen für die zahllosen Bäche und Entwässerungsgräben, die unsere Landschaft durchziehen – und an denen besonders häufig direkt bis zum Rand geackert wird. Dass hier eine maßgebliche Quelle für giftige Einträge sein könnte, weil kleinere Gewässer sich irgendwann zu den größeren der Kategorien 1 – 3 vereinen, stand bisher nicht im Fokus der Aufmerksamkeit.
Jetzt wirft eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes eine Zahl in den Ring: In 80 % der untersuchten Bäche in der Agrarlandschaft Deutschlands überschritten die gemessenen Pestizide die für Tiere und Pflanzen festgelegten Grenzwerte. Welch eine Überraschung! Aber gut, dass das mal jemand nachgewiesen hat. Das Umweltbundesamt fordert jetzt ein regelmäßiges Monitoring der kleinen Gewässer, und dass bewachsene Gewässerrandstreifen zum Schutz der Gewässer überall eingerichtet werden sollten. Außerdem soll systematisch erhoben werden, wann und wo Pestizide zum Einsatz kommen, um auch die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen messen und verbessern zu können.
Wie wichtig das ist, zeigte sich als Nebeneffekt der Untersuchungen. Forscher*innen des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) in Leipzig stellten fest, dass in jeder zweiten Wasserprobe die akzeptablen Grenzwerte von Pflanzenschutz-Wirkstoffen überschritten wurden, das war deutlich mehr als vorhergesagt. Und: Die Lebensgemeinschaft der Insekten war in vier von fünf untersuchten Bächen in einem mäßigen bis schlechten Zustand.
Ein Knackpunkt ist immer die korrekte Anwendung der Mittel, inklusive aller vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen. Dazu zählt, Bodenabtrag bei Regen nach dem Pestizideinsatz zu verhindern, denn mit dem Boden spült es das Gift in die Gewässer.
Die Autor*innen des Kleingewässermonitorings kritisieren zahlreiche Lücken in der Pflanzenschutzmittel-Zulassung, sowie bestehende Ausnahmeregelungen bei den Maßnahmen, die die Gewässer eigentlich schützen sollen.
Die wirklich spannende Veröffentlichung in “Naturschutz und Landschaftspflege” zu diesem Thema findet Ihr hier
Bildquelle: (c)Wildes Bayern - Privat