Die Anträge zur Aufhebung der Schonzeit für Rotwild im Frühjahr in einem riesigen Staatsjagdgebiet und in einem Naturschutzgebiet mit Brachvögeln hat uns beunruhigt. Wir haben Klage erhoben und auch versucht einen noch schleunigst vom Landratsamt angeordneten, sogenannten “Sofortvollzug” (eine Gefälligkeit der Behörde?) zu stoppen. Wir warten mit Spannung auf die Eröffnung des Gerichtsverfahrens. Auch der ursprüngliche Antrag des Leiters des Forstbetriebs Oberammergau, gleich noch nicht-führende Alttiere im Frühjahr zum Abschuss freizugeben hat nicht nur uns empört. Ein “nichtführendes Alttier” im Mai ist in der Regel eine hochträchtige Hirschkuh, die kurz vor dem Setzen des Kalbes steht. Das Jungtier ist zu dem Zeitpunkt bereits schmerzempfindlich und muss beim Tod der Mutter langsam ersticken.
Das schockierende Bild stammt übrigens aus einem Revier in Tirol, das vom dortigen Forstbetrieb der ÖBf AG selbst bejagt wird. Der Schütze, ein damals dort tätiger Forstingenieur, meinte dazu: “Ich hab es nicht mit Absicht getan!”. Und genau aus dem Grund, weil junge, schmächtige, aber trotzdem trächtige Hirschkühe nicht immer zweifelsfrei von jungen, nicht-trächtigen oder von sogenannten Schmaltieren unterschieden werden können, gibt es in dieser Zeit eine Schonzeit! Dass diese eingehalten wird, dafür kämpfen wir!
Der Link zum vollständigen Bericht dazu im Garmischer Tagblatt finden Sie hier:
Münchner Merkur – Wildes Bayern klagt gegen Landratsamt Garmisch-Partenkirchen…
Bildquelle: (c)Wildes Bayern - Monika Baudrexl - Alttier mit Kalb, (c)Wildes Bayern - privat