Ein schöner Sieg für Wald und Birkwild: Die Kampenwand-Seilbahn sollte modernisiert werden, aber dank einer Klage des Bund Naturschutz in Bayern hat das Verwaltungsgericht München mögliche umfangreiche Neuerungen und Erweiterungen gekippt. Denn geplant waren laut Berichten der regionalen Presse nicht nur Erneuerungen von Tal- und Bergstation, sondern auch die Erweiterung der Beförderungskapazitäten von Vierer- auf Achtergondeln.
Das alles hatte das Landratsamt Rosenheim genehmigt. Der BN führte dagegen Fällungen von Schutz- und Naturwald sowie den Schutz der Birkhühner ins Feld und argumentierte mit Natur- und Artenschutzrecht bis hin zu Alpenkonvention, Wald- und Raumordnungsgesetzen. Das Gericht befand, die Kulisse für die Fällungen sei nicht klar genug erkennbar. Außerdem kippte es die bisher üblichen Nachtfahrten.
Das Münchner Verwaltungsgericht trat für seine Entscheidung sogar einmal in der Talstation der Kampenwandseilbahn zusammen – offenbar keine schlechte Idee im Sinne der Sache.
Hier findet Ihr die aktuelle Berichterstattung in den OVB Medien
Die Pressemitteilung des Bund Naturschutz in Bayern findet Ihr hier
Bildquelle: Kampenwandbahn
Was für ein Sieg! Da möchte man in einen Begeisterungstaumel starten, wenn nicht an vielen anderen Stellen keine so sensiblen Gerichte sitzen. Danke den Richtern und Danke unseren Gesetzen, die so einen Irrsinn verhindern können.