Seit Jahren beschäftigt uns der Landkreis Kronach immer wieder. In manchen Revieren in dem Gebiet an der Thüringer Grenze herrschen Verhältnisse wie im Wilden Westen, es geht dem Rotwild mit allen Methoden an den Kragen, die man zur Verfügung hat oder sich genehmigen lassen könnte.
Nachdem wir schon mehrmals dazwischen gefunkt hatten, sah es eigentlich so aus, als ob man sich in diesem Landkreis langsam wieder an jagdgesetzliche Regelungen halten würde, was Schonzeit und Nachtjagdverbot beim Rotwild betrifft. Die Untere Jagdbehörde zeigte sich sehr verständig und zog die Zügel schärfer an.
Deshalb überrascht uns umso mehr, dass in diesem Jahr erneut der BaySf-Forstbetrieb, eine Reihe von privaten Revieren und das Eigenjagdrevier Stockheim der Stadt Kronach Anträge gestellt haben, die Schonzeit für Rotwild teilweise zu verkürzen und das Nachtjagdverbot außer Kraft zu setzen.
Gegen die Schonzeitaufhebung für 1-jähriges Rotwild ab 1. Mai und gegen die ganzjährige Nachtjagderlaubnis auf Rotwild für Reviere des BaySF Forstbetrieb Nordhalben und das Eigenjagdrevier Stockheim der Stadt Kronach haben wir deshalb unverzüglich Klage eingereicht und diese Jagdpraxis erstmal gestoppt.