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Mittwoch, 20. Juli 2022

20. Juli 2022, 06:31    office@wildes-bayern.de

Lebendtiertransporte in Krisenstaaten verbieten


Der Krieg in der Ukraine führt unter anderem dazu, dass Transportwege für alle Güter gekappt, erschwert oder unsäglich verlängert werden. Welche Auswirkungen das auf den Transport von lebendem Schlacht- oder Zuchtvieh hat, mag man sich gar nicht ausmalen. Die Tierschutz-Berichterstatterin von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, Zoe Mayer, setzt sich derzeit dafür ein, ein bundesrechtliches Verbot von Tiertransporten in die entsprechenden Länder zu erreichen. Hier ihre Pressemitteilung:

“Jedes Jahr exportiert Deutschland unzählige Tiere zu Schlacht- und Zuchtzwecken in das inner- und außereuropäische Ausland. Für die Tiere bedeutet das meist: zu wenig Raum, kein ausreichender Zugang zu Trinkwasser oder und Nahrung, enormer Stress und extreme klimatische Bedingungen. Mit dem Krieg in der Ukraine hat sich die prekäre Situation der transportierten Tiere in den Kriegsregionen noch verschärft: Die Versorgung und Sicherheit der Tiere auf der gesamten Strecke ist nicht mehr zu gewährleisten, die Wartezeit an den Grenzen ist unkalkulierbar. Deshalb entschieden sich Niedersachen und Brandenburg bereits im April diesen Jahres dazu, Lebendtiertransporte nach und durch Russland, Belarus und die Ukraine aus Tierschutzgründen nicht mehr zu genehmigen, wovon allerdings Geflügel ausgenommen wurde.

Eine aktuelle Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags über die “Einschränkung von Lebendtiertransporten in bestimmte Drittländer aus Tierschutzgründen” deutet darauf hin, dass eine bundeseinheitliche Untersagung von Tiertransporten in und durch die Ukraine, Russland und Belarus, sowie ganz grundsätzlich Ausfuhrbeschränkungen unionsrechtlich möglich sind, wenn dies zum Schutz der Tiere erforderlich ist. Zoe Mayer, Bundestagsabgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Berichterstatterin für Tierschutz, teilt diese Ansicht:

“Die Länder können jetzt zwar schon einzeln tätig werden, wünschen aber ein generelles bundeseinheitliches Verbot von Transporten lebender Tiere in bestimmte Drittstaaten. Solche Ausfuhrverbote sollten auch für Geflügeltransporte gelten.”

Mayer weiter: “Diese Einschätzung wird von verschiedenen Gerichtsurteilen und Rechtsgutachten unterstützt. Ich begrüße ausdrücklich, dass das BMEL die Möglichkeit eines bundesrechtlichen Verbots weiter prüft. Ich freue mich, dass das BMEL in einem ersten Schritt die Bundesländer dabei unterstützen möchte mehr Informationen über die Lage in den Drittstaaten bereitzustellen, damit sachlich begründete Entscheidungen zu Anträgen auf Transportgenehmigungen getroffen werden können, und sich außerdem auf EU-Ebene für ein europaweites Verbot von bestimmten Lebendtiertransporten in Drittstaaten einsetzt. Mit dem Heraufsetzen des Mindesttransportalters von Kälbern auf 28 Tage ist Deutschland bereits jetzt vorangegangen.”

 

Gemeinsam mit Belgien, Dänemark, den Niederlanden und Schweden hat Deutschland dem Agrarrat der EU am 18. Juli ein Positionspapier mit strengeren Regelungen für Tiertransporte unterbreitet. Die Staaten drängen auf eine Neuregelung der Richtlinien von 2005. Im Positionspapier geht es unter anderem um Präzisierungen der Transportzeiten, der Definition von “Handelsaktivitäten”, Transportziele außerhalb der EU, den Abstand bis zu Wagendecke und Anforderungen an Futter- und Tränkintervalle. Auch Transport bei extremen Temperaturen ist ein Thema. Zoe Mayer und EU-Abgeordnete Anna Deparnay-Grunenberg bewerten die Vorschläge als “ehrgeizig”.

Das Positionspapier der Länder auf Englisch findet Ihr hier

 

 

Bildquelle: (c)Izvora - Commons Wikimedia




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